Zur Vermarktung der Jugend-Nationalmannschaft des DRV
Das Editorial von Dr. Roland Baar (Rudermagazin August 2010), die Aktivitäten des DRV und der Ruder-Event GmbH &C Co. KG im Internet (http://www.rudern.de/nachricht/news/2010/07/30/jwm-2010-das-magazin-zur-junioren-weltmeisterschaft/ und http://mediathek.rudern.de/v/20100808_Racice_U19WM/team/ ), die von der Ruder-Event GmbH & Co. KG herausgegebene Broschüre "JWM 2010" und die Ankündigung, mehrere Ruderkalender mit Bildern einzelner Sportler herauszubringen (http://www.rudern.de/nachricht/news////meinruderbildde-kalender-unterstuetzen-erneut-deutsche-ruderjugend/), veranlassen mich, rechtliche Bedenken geltend zu machen.
Es ist zweifellos anerkennenswert, den leistungssportlichen Nachwuchs finanziell zu unterstützen, wie dies der Agenturvertrag zwischen der Ruder-Event GmbH & Co. KG und dem DRV zum Ziel hat. Man sollte jedoch erwarten, dass die Handelnden sich auf rechtssicherer Grundlage bewegen. Wie die aktuelle Ausgestaltung zeigt, ist dies nicht der Fall. Dass die DRJ und/oder der DRV die Mitglieder der Nationalmannschaft bildlich darstellen wollen, ist nachvollziehbar. Dennoch sind auch in einem solchen Fall die gesetzlichen Regelungen über das Persönlichkeitsrecht und die Rechte am eigenen Bild zu beachten. Eindeutig rechtswidrig (§ 22 KunstUrhG) und sogar strafbar (§ 33 KunstUrhG) sind die Veröffentlichung und Verwertung ohne vorherige Zustimmung der abgebildeten Personen. Im Internet hat der DRV 112 Bilder veröffentlicht, die sogar mit dem Copyrightvermerk der RuderEvent GmbH versehen sind. Die Ruder-Event GmbH & Co KG hat in ihrer Broschüre JWM 2010 Bilder sämtlicher Mannschaftsmitglieder unter eigenem Namen veröffentlicht. Diese Broschüre wird verteilt aber auch verkauft. Die ebenfalls zum Verkauf angebotenen Ruderkalender sollen die Bilder "aller deutschen Finalisten und Medaillengewinner der jeweiligen WM" enthalten. Soweit mir bekannt ist, haben die infrage kommenden Athleten diesen Veröffentlichungen nicht zugestimmt. Auch ist im Bereich der JWM-Mannschaft der überwiegende Teil der abgebildeten Aktiven noch minderjährig, so dass zwingend die Zustimmung deren gesetzlicher Vertreter erforderlich gewesen wäre Die Beteiligten wären gut beraten, Aktionen, seien sie noch so verdienstvoll, nicht rechtswidrig, sondern in rechtlich zulässigem Rahmen durchzuführen. Klaus Dieterle