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Erste Untersuchung zu Geldzahlungen im Ehrenamt vorgelegt
Aus DOSB-Presse

(DOSB PRESSE) Das baden-württembergische Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Senioren hat eine „Untersuchung zur Monetarisierung von Ehrenamt und Bürger-schaftlichem Engagement in Baden-Württemberg“ vorgelegt. Diese erste systematische Studie zu diesem Thema in Deutschland wurde vom Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung (zze) in Freiburg erarbeitet.
Sie untersucht Formen der Monetarisierung und deren Folgen für das bürgerschaftliche Enga-gement. Dabei werden verschiedene Funktionen von Geldzahlungen im Ehrenamt aufgezeigt und deren Chancen und Risiken benannt.
Die Studie schlägt darüber hinaus eine neue begriffliche Kategorisierung vor. Denn angesichts unterschiedlicher Möglichkeiten, sich für das Gemeinwohl zu betätigen – beruflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich – eignen sich Bürger-schaftliches Engagement und Ehrenamt nicht länger als Oberbegriffe für alle gemeinwohl-orientierten Tätigkeiten. Insbesondere für Träger und Einrichtungen, aber auch für Akteure in Politik und Wissenschaft, leistet die Studie so einen wichtigen Beitrag, Geldzahlungen im Ehrenamt transparent zu machen.
Es konnte in der Studie dokumentiert werden, dass das Ehrenamt seit „eh und je“ Formen der Entschädigung kennt. In der ursprünglichen Pflicht, im Beginn moderner Gesellschaften und Staatsordnungen Ehrenämter anzunehmen, die bei Ablehnung mit dem Verlust des bürgerlichen Ehrenrechts verbunden waren, wurde die Pflicht des Staates zur Entschädigung, gewissermaßen zur Gegenleistung für diese ehrenamtliche Pflichtenstellung.
Auch wenn die formale Pflichtenstellung entfallen ist, beruht die Funktionsfähigkeit des Staates, der Justiz, der öffentlichen Sicherheit häufig auf Formen des Ehrenamtes, für die weiterhin und auf sehr unterschiedliche Weise Entschädigungen bezahlt werden.
Die Studie untersucht und kategorisiert die unterschiedlichen materiellen Tauschwerte, die Freiwillige für ihr Engagement erhalten. Dabei zeigt sich, dass nicht jede Form von Geldzahlung zwangsläufig als „Bezahlung“ im Sinne eines Tausches von Geld gegen Arbeit adäquat beschrieben wird. Die in diesem Zusammenhang verwendeten Kategorien umfassen „pauschale Gratifikation“, die sich nicht stunden- oder zeitabhängig darstellt, „Entschädigung von Verdienstausfall“ bei Ehrenämtern, „Auslagenersatz“, der zum Teil pauschal gewährt wird. Hinzu kommen „geldwerte Leistungen“ im Sinne von Sachzuwendungen, Ausbildungszertifikaten, Bonussystemen etc. sowie „reduzierte Zahlungspflichten“ in Form von Ermäßigungen oder steuerlicher Privilegierungen aber auch „Zeitkonten“ und „Anwartschaften“, die bislang eher als neue Anreizalternativen diskutiert werden.
Parallel hat das zze für das Ministerium für Arbeit und Soziales zum Thema „Geld im Ehrenamt“ ein „Wissensmagazin“ erstellt, das sich an Fachleute in Kommunen und Verwaltungen wendet.
Die Studie und das Wissensmagazin „Geld im Ehrenamt“ stehen als Download zur Verfügung unter http://www.sozialministerium-bw.de/de/Forschung_und_Studien/124375.html .









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