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59. Rudertag
Antrag zum Verbandsorgan

Zum Themenkomplex "Verbandsorgan" wurden zwei Anträge eingereicht, die jedoch bisher aus unbekannten Gründen nicht auf den Internetseiten des DRV zu finden sind. Entgegen seiner Zusage auf dem 58. Deutschen Rudertag 2008 in Köln, den Pflichtbezug abzuschaffen, beantragt der Vorstand des DRV nun lediglich eine Veränderung der Bezugsquote für die Vereine. 

Der Koblenzer RC Rhenania hat termingerecht einen Gegenantrag eingebracht und nun das RUDERMAGAZIN gebeten, diesen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Antrag:

Auf dem Rudertag 2009 ist das Verbandsorgan ein Tagesordnungspunkt.
Wir beantragen daher:

Der 59. Rudertag des Deutschen Ruderverbandes möge beschließen, den 1958 beim 34. Rudertag in Köln eingeführten Pflichtbezug des Verbandsorgans mit sofortiger Wirkung ersatzlos aufzuheben.

Begründung:
Der Pflichtbezug wurde seit seiner Einführung offensichtlich nie vollständig von den Vereinen erfüllt. Im Jahr 2008 haben nur noch weniger als 20% der Verbandsmitglieder die über die jeweilige Mitgliederzahl festgelegten Quoten für die Abnahme der Zeitschrift erfüllt. Da der Pflichtbezug offensichtlich weder juristisch noch verbandsintern durchgesetzt werden kann, hat er sich als unsolidarisch und nutzlos erwiesen.
Der 58. Deutsche Rudertag 2008 in Köln hat den Vorstand beauftrag, mit den Verlagen in Verhandlungen über die Zukunft des Verbandsorgans zu treten. Vom Vorstand wurde dabei eindeutig der Wegfall des Pflichtbezuges ab dem Jahr 2010 als Zielstellung angekündigt. (Ziffer 7d.1 des amtlichen Protokolls des Rudertages 2008 in Köln).
Die nun vorliegenden Ergebnisse dieser Verhandlungen sind in ihrer Gesamtheit unbefriedigend. Der vom neuen Vertragspartner des Verbandes vorgelegte jährliche Abonnement-Preis ist nur geringfügig gesenkt. Die bisherigen Veröffentlichungen des Vorstandes enthalten keine Hinweise auf einen vorgesehenen Entfall des Pflichtbezuges, sondern weisen nur auf den modifizierten Fortbestand des Pflichtbezuges hin.
Außerdem wird ab dem Jahr 2009 ein Wettbewerbsprodukt zu wesentlich günstigeren Konditionen ohne jegliche Verpflichtung für die Vereine und deren Mitglieder angeboten, zudem sind die amtlichen Verbandsveröffentlichungen verstärkt im Internet aufzufinden. Auch von daher ist die Aufrechterhaltung des Pflichtbezuges des offiziellen Verbandsorgans nicht mehr erforderlich, über den die Vereine verpflichtet werden, das teurere Produkt zu bestellen. Dies stellt eine Verzerrung des freien Wettbewerbs zu Lasten der Vereine und ihrer Mitglieder dar.
Die Vereine und ihre Mitglieder sollen zukünftig das alleinige Recht haben, sich für eine Fachzeitschrift nach eigenen Qualitätsansprüchen zu entscheiden.

Koblenzer Ruderclub Rhenania 1877/1921 e.V.








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