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Verbandsorgan
Leserbrief - Neuer Rudersport

Neuer Rudersport heißt hier nicht etwas sportlich Neues; es geht auch nicht um den Wirbelwind struktureller Veränderungen im DRV. Es dreht sich ganz einfach um die Zeitschrift Rudersport, also um das publizistische Organ des Verbandes.
Im Verbandsrundschreiben Nr. 591 sind dazu einige Fakten genannt – Preise (niedriger als vorher), Bezugsquote 1 Heft je 20 Mitglieder (vorher 10) und natürlich, dass der Verlagsvertrag mit dem Limpert-Verlag zum Jahresende gekündigt wurde. So weit so gut.
Bei genauerem Lesen fällt aber auf, dass einiges fehlt, anderes eher eine Frage aufwirft als dass es eine Antwort gibt.
Da ist vom neuen Herausgeber Sportverlag Schmidt und Dreisilker die Rede. Herausgeber und Verleger sind aber branchenüblich zwei verschiedene paar Schuhe, und das 3. Paar ist die Redaktion. Der Herausgeber bestimmt z.B. die publizistischen Grundsätze, nach denen die Redaktion arbeitet. Der Verleger ist – vereinfacht und salopp gesagt – für Herstellung und Vertrieb, verantwortlich, für das Geschäft also. Er trägt das wirtschaftliche Risiko.
Leser der ZEIT kennen das: Helmut Schmidt ist einer der Herausgeber, aber es würde ihm wohl nicht einfallen, auch den Verleger zu spielen.
Frage: Ist das so gewollt oder ist es aus Gründen der Unkenntnis nur durcheinander gebracht worden. Zugegeben: das ist nicht ganz einfach zu verstehen, aber wer in den letzten beiden Jahren meine Informationen dazu im Vorstand hören konnte, müsste das leicht verstehen können. Und die Anschlussfrage: abgesehen vom pauschalen Hinweis mit Trendeffekt, dass sich die Zeitschrift von einem Verbandsblatt hin zu einem Magazin entwickeln soll, findet sich mit keinem Wort ein Hinweis zur inhaltlichen Ausrichtung.
Aus leidvoller Erfahrung kann ich berichten, dass die – aus meiner Sicht richtigen – Magazinbestrebungen der heutigen Redaktion im Limpert-Verlag einhergehend mit einer verstärkten Berücksichtigung von Breitensport/Wanderrudern keineswegs ungeteilte Zustimmung gefunden haben. Das Zauberwort Magazin allein ist kein Erfolgsgarant, um die Interessen der Vereine und deren Mitglieder zu treffen. Also bitte schön, wenn ich denn als Privatabonnent für das neue Medium einer neuen Redaktion unter altem Namen im neuen Verlag gewonnen werden soll, dann bitte etwas mehr.
Wie oft wird das Blatt erscheinen? Mit welchem Umfang, mit welcher Erscheinungsweise? 20 Hefte wie bisher? Ich kann's anhand der Versandkosten nur vermuten. Aber ist es meine Aufgabe als Leser, meine Abo-Entscheidungen aufgrund  solcher Vermutungen zu treffen? Branchenüblich ist doch die Vorlage von Eckdaten des Verlages wie auch der Redaktion. Vermuten kann ich nur, dass man noch nicht so weit ist. Also warte ich erst mal ab, was kommt.
Vermuten würde ich auch, dass der Verband in seinem "Amtsblatt" eine amtliche Bekanntmachung veröffentlichen kann, mit der er alle Abonnenten der Zeitschrift erreicht, entgegen der Behauptung, im Verbandsrundschreiben, dass "der DRV nicht alle bisherigen Abonnenten des Rudersport über diese Situation informieren" kann. Vermuten kann ich deshalb nur, dass es vielleicht andere Gründe gibt – aber über die will ich keine Vermutungen anstellen.
Schließlich fiel mir auf, dass der Vordruck zur Bestellung auch an die Geschäftsstelle des DRV gerichtet werden kann. Nun ist die Geschäftsstelle für alle administrativen Aufgaben zuständig. Aus gutem Grund war in der Vergangenheit aber die Geschäftsstelle vom verlegerisch-vertrieblichen Tagesgeschäft der Zeitschrift ausgenommen worden. Also: lassen wir das auch dort, wo es hingehört, nämlich beim Verlag, und lassen wir alles, was den Herausgeber betrifft beim Verband. Ich will nicht vermuten, dass er dieser Rolle nicht gerecht werden könnte.   Eberhard Wühle








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