Hier finden Sie die "Amtlichen Bekanntmachungen" des Deutschen Ruderverbandes aktuell und zeitnah veröffentlicht. Im Rahmen unserer Eigenschaft als Fachorgan des DRV werden die Mitteilungen nach Erstellung durch die DRV-Geschäftsstelle von uns eingestellt. Die gedruckte Veröffentlichung erfolgt in der jeweils folgenden RUDERSPORT-Ausgabe "DRV-Intern". Amtl. Bekanntmachung 2006
(Nr. 4421 - 4439)
Aktuelle Amtl. Bekanntmachungen hier
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4498
58. Deutscher Rudertag 2008 in Köln
Wahlen
Die AB ist hier als WORD-Dokument zum Ausdrucken hinterlegt.
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4497
Auszeichnung für Rudertrainer in Silber
Die Auszeichnung in Silber
a) wird für hervorragende nationale Erfolge in der Heranbildung von Rudermannschaften (auch Einern) vergeben. Mindesterfolge:
3x Gold beim Deutschen Meisterschaftsrudern
oder
5x Gold bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23
oder
7x Gold bei den Deutschen Juniorenmeisterschaften.
b) wird an langjährig erfolgreiche Ruderlehrer und Trainer vergeben.
Jeder Trainer kann jede Stufe der Auszeichnung nur einmal erhalten.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von dem Verbandsverein, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene die Mannschaft selbständig verantwortlich trainiert hat, durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Verbandsvereins gestellt werden.
Dem für Leistungssport zuständigen Vorstandsmitglied des DRV steht das Recht zu, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung für Rudertrainer zu unterbreiten.
In dem Antrag sind die Leistungen des Vorgeschlagenen nachzuweisen. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des für den Leistungssport zuständigen Vorstandsmitgliedes und des Ressorts Vorsitzenden Bildung und Wissenschaft.
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.01.2008 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Hannover, 3. Dezember 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4496
Auszeichnung für Rudertrainer in Gold
Die Auszeichnung in Gold
a) wird für hervorragende internationale Erfolge in der Heranbildung von Rudermannschaften (auch Einern) vergeben. Mindesterfolge:
1x Gold
oder
2x Silber
oder
3x Bronze
bei A-Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen.
b) wird an ehren-, neben- und hauptamtlichen Trainer vergeben.
Jeder Trainer kann jede Stufe der Auszeichnung nur einmal erhalten.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von dem Verbandsverein, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene die Mannschaft selbständig verantwortlich trainiert hat, durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Verbandsvereins gestellt werden.
Dem für Leistungssport zuständigen Vorstandsmitglied des DRV steht das Recht zu, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung für Rudertrainer zu unterbreiten.
In dem Antrag sind die Leistungen des Vorgeschlagenen nachzuweisen. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des für den Leistungssport zuständigen Vorstandsmitgliedes und des Ressorts Vorsitzenden Bildung und Wissenschaft.
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.01.2008 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Hannover, 3. Dezember 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4495
Auszeichnung für Lehrwarte
Die Auszeichnung wird für hervorragende Leistungen in der Ausbildungs- und Lehrtätigkeit
a) für langjährige verdienstvolle Tätigkeit oder Mitarbeit in der Gestaltung und Durchführung von Lehrgängen und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung vergeben.
b) für langjährige und erfolgreiche Mitarbeit als Lehrkraft und Referent auf DRV-Lehrgängen vergeben.
für die Initiierung und Organisation von Modelllehrgängen, Projekten oder Konzeptionen, die der Trainer- und Übungsleiterausbildung (insbesondere auch dem allgemeinen Vereins- und Breitensport) dienen und nutzen, vergeben.
Der Besitz einer gültigen Fachübungsleiter- oder Trainerlizenz des DRV kann zur Beurteilung mit herangezogen werden. Der Besitz einer solchen Lizenz ist jedoch nicht Bedingung.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von dem Verbandsverein, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene tätig ist, durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Verbandsvereins gestellt werden.
Dem Vorsitzenden des Ressorts Bildung und Wissenschaft steht das Recht zu, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung für Lehrwarte zu unterbreiten. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
In dem Antrag sind die Leistungen des Vorgeschlagenen nachzuweisen.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ressortvorsitzenden Bildung und Wissenschaft nach.
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.01.2008 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Hannover, 3. Dezember 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4494
Auszeichnung für Jugendbetreuer
Ausgezeichnet werden hervorragende jugendbetreuerische Leistungen, die schwerpunktmäßig im Bereich des Breiten- und Freizeitsports und der allgemeinen Jugendarbeit liegen müssen.
Die Auszeichnung wird für hervorragende Leistungen an Jugendbetreuer in
Jugend- und Schülerruderriegen der Verbandsvereine sowie den Landesruderverbänden vergeben.
selbständigen Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen, die mittelbare Mitglieder im Deutschen Ruderverband sind, vergeben.
Die Verleihung an Mitglieder anderer Sportverbände/internationaler Ruderverbände sowie an Einzelpersonen ist dann möglich, wenn sie sich um den Jugendsport des Deutschen Ruderverbandes besonders verdient gemacht haben.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von den Verbandsvereinen, in dessen Auftrag der vorgeschlagene Jugendliche betreut hat, durch ein zeichnungsberechtigtes Mitglied des Vorstandes gestellt werden.
Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend hat das Recht, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung zu unterbreiten.
In dem Antrag sind besondere Leistungen des Vorgeschlagenen anzugeben. Er muss ehrenamtlich tätig sein. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Über den Antrag entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend.
Die Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.01.2008 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Hannover, 3. Dezember 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4493
Jugendrudertag
Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend beruft hiermit entsprechend § 6 der Jugendordnung des Deutschen Ruderverbandes den
18. Jugendrudertag
für den 14. März 2008 nach Köln ein.
Zeitplan und Tagesordnung:
16.00 Uhr Eröffnung des Jugendrudertag-Sekretariates mit Stimmzettelausgabe bis 18.30 Uhr
18.00 Uhr
1. Begrüßung
2. Feststellung des Büros und Ernennung des Versammlungsleiters
3. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend
4. Entgegennahme der Jahresrechnung
5. Entlastung des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend
6. Beschlußfassung über vorliegende Anträge
7. Wahlen
8. Verabschiedung des Haushaltsvoranschlages
9. Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes der Deutschen Ruderjugend bis 2010
10. Verschiedenes.
Die Anmeldung zum Jugendrudertag muß incl. der Vollmachtseinsendung bis zum 14. Februar 2008 erfolgt sein. Auf die besonderen Rundschreiben der Deutschen Ruderjugend sowie die Amtliche Bekanntmachung Nr. 4482 im rudersport DRV-intern November/Dezember, Erscheinungsdatum 23.11.2007 wird verwiesen.
Viersen, den 28. November 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec - Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4492
Rudersportfertigkeitsabzeichen
Einführung: 1981
Mit Beginn des 01. Januar 1981 hat die DEUTSCHE RUDERJUGEND ein Rudersportfertigkeitsabzeichen für die 10- bis 16-jährigen Ruderinnen und Ruderer ausgeschrieben.
Form der Auszeichnung: Stoffabzeichen in Bronze, Silber und Gold sowie Urkunde
Das Rudersportfertigkeitsabzeichen gibt es in den Ausführungen Bronze, Silber und Gold. Die Abnahme der Prüfung wird vom Vereinsjugendwart/Übungsleiter vorgenommen. Die geforderten Übungsbedingungen sind für Jungen und Mädchen gleichermaßen zu erfüllen.
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
I. Rudersportfertigkeitsabzeichen in B r o n z e
Übungsbedingungen:
1. Beherrschung des Kunststoff-Einers (Slalom). Gefordert wird eine Fahrt mit dem Kunststoff-Einer über eine Slalomstrecke. In dieser Slalomstrecke muß enthalten sein:
a) Einsteigen und Ablegen
b) Je eine Wende über Backbord und Steuerbord
c) Ansteuern und Durchfahren eines Tores
d) Anlegen und Aussteigen.
2. Gewässerkunde
Es sind die Gefahrenstellen im örtlichen Übungsbereich zu benennen. Die interne Fahrtenordnung des Vereins muß gekonnt werden.
3. Steuern eines Mannschaftsbootes
Als Steuermann sind folgende Rudermanöver zu befehlen und mit der Mannschaft durchzuführen:
a) das Boot anhalten
b) das Boot backbord- und steuerbordseitig zu wenden
c) mit dem Boot rückwärts zu rudern
d) vom Steg ab-/an den Steg anlegen.
Das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Bronze kann im Altersbereich 10 bis 15 Jahre erworben werden.
II. Rudersportfertigkeitsabzeichen in S i l b e r
Übungsbedingungen:
1. Nachweis des Abzeichens in Bronze.
2. Fahrt im Kunststoff-Einer oder Zweier o. St.
a) Boot und Bootszubehör transportieren
b) Zubehör einlegen und herausnehmen
c) Einsteigen und Aussteigen
d) Ablegen und Anlegen
e) den Ruderplatz herrichten.
Auf Anweisung des Prüfers sind folgende Manöver zu fahren:
- das Boot aus der Fahrt anhalten
- Fahrtrichtungsänderung durch Rudern
- Rückwärtsrudern
f) Verhaltensweise beim Kentern kennen.
3. Fahrt im Skull-Mannschaftsboot
- Ablegen und anlegen vom Steg (ohne Hilfe)
- Durchrudern einer kurzen Strecke mit zwei Wenden
- das Boot anhalten
- das Boot rückwärtsrudern.
4. Steuern eines Mannschaftsbootes (II)
Der Nachweis einer verantwortlich als Steuermann geleiteten Ausfahrt im Mannschaftsboot ist zu erbringen. Dazu gehören Anleitung der Mannschaft beim Bootstransport zum und vom Wasser, Vorbereitung des Bootes zur Fahrt, säubern des Gerätes.
Nachweis der praktischen Kenntnisse eines Steuermanns. – Der Nachweis sollte möglichst im Rahmen eines Steuermanns-Lehrganges für die Übungsstunden erbracht werden.
Altersbereich für das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Silber: 12 bis 16 Jahre.
III. Rudersportfertigkeitsabzeichen in G o l d
Übungsbedingungen:
1. Nachweis des Abzeichens in Silber. Zwischen dem Erwerb des Abzeichen in Gold und Silber muß eine Saison liegen.
2. Fahrt im Mannschaftsriemenboot
Gefordert werden:
- Ablegen und Anlegen vom Steg (ohne Hilfe)
- Durchrudern einer kurzen Strecke mit zwei Wenden
- Boot anhalten
- Rückwärtsrudern.
3. Kenntnis der wichtigsten Schifffahrtsregeln/-zeichen. Hier sind die auf allen örtlichen Schifffahrtsstrecken angebrachten Schiffahrtszeichen sowie die Schifffahrtsregeln auf den Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland über einen Fragebogen abzufragen. Die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen der Landesruderverbände wird empfohlen.
4. Tages- oder Wanderfahrt im örtlichen Bereich. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Teilnahme an einer Tagesausfahrt oder Wanderfahrt mit Übernahme kleinerer eigenverantwortlicher Aufgaben.
5. Teilnahme an Junioren-Rennen, Rennen der zweiten Wettkampfebene bzw. Wettbewerben im Rahmen der JuM-Regatten.
Altersbereich für das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Gold: 14 bis 16 Jahre
Die Durchführung der Rudersportfertigkeitsprüfung ist der
Deutschen Ruderjugend - Jugendsekretariat-,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30, Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
www.rudern.de
www.ruderjugend.org
anzuzeigen. Es wird pro Teilnehmer eine Meldegebühr in Höhe von € 6,00 erhoben. Die Anweisung ist wie folgt vorzunehmen: Kontoinhaber Deutscher Ruderverband, Verwendungszweck Deutsche Ruderjugend, Kontonummer 900214244 bei Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80.
Nach Eingang des Meldegeldes erhält der Verein die Urkunde und ein Abzeichen übermittelt. Eine Einzelabgabe der genannten Auszeichnungen ist nicht möglich.
Viersen, den 28. November 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec
Vorsitzender
------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4491
Jugendfahrtenabzeichen
Einführung: 1950
Form der Auszeichnung: Nadel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:
1. Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1990 – 2000. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2008 folgende Kilometerleistungen:
a) Jahrgang 1998 – 2000 200 km
b) Jahrgang 1996 – 1997 300 km
c) Jahrgang 1994 – 1995 400 km
d) Jahrgang 1992 – 1993 700 km
e) Jahrgang 1990 – 1991 800 km
In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und MädchenRegatten ersetzt werden.
3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen.
Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.
4. Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden.
Die erworbenen Jugendfahrtenabzeichen zählen bei der Berechnung des Fahrtenabzeichens in Gold gemäß Pos. 5 der Amtlichen Bekanntmachung für Fahrtenabzeichen für Erwachsene mit.
5. Die Fahrtenhefte sind bis zum
15. Februar 2009
an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-FrickeWeg 10, 30169 Hannover, einzusenden.
Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in € 1,50. Bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber und Gold erhöht sich dieser Betrag auf € 4,50, bei Abnahme des Abzeichens für Erwachsende in Gold auf € 6,25. Diese Kosten sind gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto des DRV Nr. 123 862 bei der Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80. einzuzahlen.
Im Fahrtenheft soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird.
Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, welcher den Vereinen im Dezember 2008 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt wird.
Viersen, den 28. November 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec
Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4490
Fahrtenabzeichen für Erwachsene
Einführung: 1950
Form der Auszeichnung: Nadel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Ort der Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:
1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für
das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für
Alter Jahrgang Ges. Ruderleistung davon auf Wanderfahrt
Ruderer
19-30 1989/78 1000 200
31-60 1977/48 800 160
ab 61 1947 600 120
Ruderinnen
19-30 1989/78 800 160
31-60 1989/78 700 140
ab 61 1947 600 120
für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen
500 100
Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel
(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)
-----------------------------------------------------------------------
Zahl der Teilnehmer
zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.
Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.
3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das Fahrtenheft nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.
Wird per Efa gemeldet, ist dem DRV ein Begleitbeleg zu übermitteln, auf dem der Vereinsbevollmächtigte und der Teilnehmer mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen.
Sowohl bei Meldung mit Fahrtenheft wie bei Efa-Meldung bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.
4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.
5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.
6. Nach 25-, 40- bzw. 50-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.
7. Die Fahrtenhefte bzw. die Efa-Meldung sind bis zum 15. Februar 2009 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover einzureichen.
Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, von € 3,50 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen.
Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, welcher den Vereinen im Dezember 2008 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt wird.
8. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wander-rudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
Grundlage der Kontrolle sind:
Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
Wanderrudermeldung
Fahrtenabzeichenmeldung
Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei
Vereinskilometerliste
Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:
Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?
Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?
Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?
Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?
Definition „plausible Fahrt“:
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.
Hannover, den 28. November 2007
Helmut Griep Wolfgang David
Vorsitzender Vorsitzender des Ressorts
des Deutschen Ruderverbandes Wanderrudern und Breitensport
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4489
DRV-Wanderruderpreis 2008
Einführung: 1977
Form der Auszeichnung: Plakette/Tafel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Wanderrudertreffen
Vergaberichtlinien:
1. Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.
2. Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.
3. Die Vereine werden, entsprechend der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“, in vier Gruppen unterteilt:
A) = bis 30 aktive Ruderer
B) = 31-80 aktive Ruderer
C) = 81-150 aktive Ruderer
D) = über 150 aktive Ruderer
4. In jeder Gruppe wird ein Preis vergeben.
5. Die vier Preise sind Herausforderungspreise. Sie gehen nach fünfmaligem Gewinn (unabhängig in welcher Gruppe) in das Eigentum des betreffenden Vereins über.
6. Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten eine Urkunde mit der Abbildung des Preises; der Erste jeder Gruppe erhält zusätzlich den DRV-Wanderruderpreis.
7. Die Namen der Gewinner jeder Gruppe werden auf dem Preis angebracht; die Kosten hierfür trägt der gewinnende Verein.
8. Die Kosten für die Neubeschaffung endgültig gewonnener Preise trägt der Deutsche Ruderverband.
9. Die Preise werden anlässlich des DRV-Wanderrudertreffens in einer Feierstunde übergeben. Der Vorjahres-Sieger gibt spätestens zu diesem Zeitpunkt seinen Preis an den DRV zurück.
10. Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:
a) die in der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl;
b) die Zahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder;
c) die Zahl der aktiven Ruderer.
Als aktiver Ruderer gilt jedes Vereinsmitglied mit Stichtag 31.12.2008, das ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr gerudert hat.
Die diesbezügliche Meldung sollte folgende Struktur haben und ist mit der Wettbewerbsmeldung vorzunehmen.
M1 Aktive Ruderer bis 18 Jahre
M2 Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre
M3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre
M4 Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre
L1 Aktive Ruderer bis 18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L2 Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L4 Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste und Ruderer die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.
11. Die Bewertungsformel lautet:
Vereinskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000
----------------------------------------------------------------
aktive Ruderer x aktive Ruderer
12. Meldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 15. Februar 2009.
(DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover).
Hannover, den 28. November 2007
Helmut Griep Wolfgang David
Vorsitzender Vorsitzender des Ressorts
des Deutschen Ruderverbandes Wanderrudern und Breitensport
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4488
Wanderruderboote des DRV
I. Allgemeines
Die DRV - Bootsflotte und die Wanderruderboote, die ehemals zur DRV-Bootsflotte gehört haben, sind in interessanten Ruderrevieren stationiert. Die Boote können durch Mitglieder des DRV genutzt werden. Auf Anfrage stellen die Betreuervereine meist zusätzlich weitere Boote bereit. Benutzer, deren Vereine nicht Mitglied im DRV sind, können die Leistungen des DRV wie beispielsweise Versicherungen und geringe Kostenbeteiligung nicht in Anspruch nehmen. Sie zahlen die doppelten Aufwandsentschädigungen als Ausleihgebühr zuzüglich der gültigen MwSt..
Zur Verfügung stehen Barken (R), Vierer als Skullboote (S) und Dreier, umrüstbar zum Zweier mit Steuermann.
Die Nutzung der Barken und der Ruderboote unterstehen der Benutzungsordnung des DRV. Zusätzlich sind die Benutzungsbedingungen der Betreuervereine verbindlich. Besonderheiten der jeweiligen Betreuervereine sind zu beachten.
Die Aufwandsentschädigungen werden erhoben um die Nutzer zur pfleglichen Behandlung anzuhalten, den Aufwand der Betreuer zu mindern, Reparaturen auszuführen und die Boote zu erhalten. Den Nutzern steht kein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem DRV zu, der sich aus teilweise mangelhafter Gebrauchsfähigkeit ergibt. Jedes nutzende Mitglied ist mitverantwortlich für die Erhaltung der Boote und trägt damit zur Zufriedenheit der nachfolgenden Nutzer bei. Spenden zum Erhalt der Boote sind willkommen.
Jeder Nutzer sollte sich bei der Benutzung der Boote im Klaren sein, dass eine Beschädigung der Bootsmaterialien zum Ausfall der Wanderfahrt für die nachfolgenden Nutzer führt. Entstandene Kosten wie z.B. An-, Abreise und Übernachtungen können dem Schadenverursacher in Rechnung gestellt.
II. Spezifische Benutzungsbedingungen
Besonderheiten Barken
Zur Anmeldung ist eine anteilige Aufwandsbeteiligung in Höhe von 50,- Euro unmittelbar bei Bestätigung der Anmeldung an den Verfügungsberechtigten zu zahlen. Damit wird die Reservierung verbindlich. Diese wird mit der vollständigen Aufwandsbeteiligung verrechnet. Sie verfällt vollständig, wenn die Fahrt nicht angetreten wird und der Rücktritt von der Reservierung nicht einen Monat vor Antritt der Fahrt beim Betreuer bekanntgegeben wird. Die Verfügungsberechtigten können ihre Unkosten von der Aufwandsentschädigungen bei Rücktritt einbehalten.
Versichert sind nur die DRV-Barken mit ihren Anhängern. Die Selbstbeteiligung für die Barken beträgt:
- Barken 128,- €
- Riemen 77,- € nur bei Transportschäden
- Anhänger 153,- €.
Die Bootsanhänger sind haftpflicht-, kasko- und teilkaskoversichert.
Der Transport ist nur mit geeigneten Schleppfahrzeugen durchzuführen.
Vom Nutzer verursachte Schäden an unversicherten Booten und dem Zubehör sind durch die jeweiligen Benutzer bzw. Entleiher voll zu tragen.
Die Aufwandsentschädigungen für die Barken ohne und mit Hängerbenutzung können aus der Tabelle abgelesen werden. Die Aufwandsentschädigungen für alle Hänger (Barken-Trailer sowie DRV-Hänger in Magdeburg und Polen) sind identisch:
Barken
Grundbetrag
einmalig für die Barkennutzung 55,- €
bis zum 7. Ausleihtag Tagessatz von 45,- € zusätzlich
und ab dem 8. Ausleihtag beträgt der zusätzliche Tagessatz + 35,- €
Hänger
Tagessatz 30,- €
Wochenende (3Tage) 50-, €
eine Woche 180,- €
zwei Wochen 250,- €
für Fahrten über 600 km 250,- €
(Bsp.: eine Barkenfahrt über vier Tage kostet damit 55 € Grundbetrag + 180 € Tagesausleihe + 120 € für vier Hängertage ergibt Summe 355 €)
Für die Nutzung der Barken und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 400,00 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Entstehende Kleinstreparaturen, Reinigungen an Barke, Trailer und Zubehör werden dem Nutzer in Höhe der Kaution verrechnet.
Auftretende Schäden sind dem Betreuer zu melden. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen.
Bootsanhänger für max. sechs Wanderruderboote
Die Bootsanhänger stehen für Wanderfahrten zur Verfügung und sind Haftpflicht versichert.
Der Bootshänger in Masuren ist Teilkasko versichert, die übrigen Hänger Vollkasko.
Boote
Die Aufwandsentschädigungen für die ehemaligen DRV-Boote 1 bis 8 werden durch die betreuenden Vereine festgelegt. Auf Grund der allgemeinen Kostenentwicklung wird für die Nutzung von Ruderbooten als Richtwert 4 € je Bootsplatz und Tag empfohlen.
Bootsstationierung in Polen / Masuren
Die Stationierungsbedingungen der Boote in Polen sind mit extrem hohen Kosten verbunden. Aus heutiger Sicht wird der Standort zum Jahresende 2008 aufgelöst.
Zweier
pro Tag 15 €
Woche 96 € (7 Tage)
Vierer
pro Tag 20 €
Woche 125 € (7 Tage)
Zur Deckung der Stationierungskosten wird zusätzlich eine Grundkostendeckung für jede Wanderfahrt einmalig erhoben
50,- €
Besonderheiten Masuren
Die Boote sind ausschließlich für die Masurischen Seen und ihre Verbindungsgewässer bereitgestellt. Längere Transporte in Polen zu anderen Ruderrevieren sind nicht gestattet. Die Buchung der Boote erfolgt über die Geschäftsstelle. Die Boote sind in einer alarmgesicherten Bootshalle des Sport- und Erholungszentrums stationiert. Anschrift: Centralny O?rodek Sportu ul. Moniuszki 22, 11-500 Gi?ycko; e-mail: recepcja@gizycko.cos.pl.
Die Aufwandsentschädigungen für die Boote und den Bootsanhänger sind vor Fahrtantritt an die Geschäftstelle des DRV Sparkasse Hannover, Kto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 zu zahlen. Nach Eingang der Aufwandsentschädigungen erteilt die Geschäftstelle dem Ausleiher die schriftliche Genehmigung zur Vorlage im Standort.
Für die Bootsstationierung in Polen gibt es keinen Betreuer vor Ort. Es sind einige Verfahrensweisen anders als wir es bei unseren vereinsbetreuten Booten kennen. Nach Polen muss Werkzeug zur Reparatur von Bootsschäden von den Fahrtengruppen mitgenommen werden. Materialien wie Schleifpapier, Pinsel und Lacke sind in Polen preiswerter als in Deutschland zu erhalten. Die Fahrtengruppen müssen sich auf eine eventuelle eigenständige Ersatzteilbeschaffung einstellen. Ein polnischer Sprachführer ist dazu empfehlenswert. Ruderbootstypische Sondermaterialien, wie Spezialkleber, Dollen und Rollsitzteile sind mitzunehmen. Bei Verbrauch dieser ist eine Verrechnung bzw. Spende für den Stützpunkt anzustreben. Hilfe bei notwendigen Reparaturen erhält man nicht am Bootsstützpunkt. In (Schmidtsdorf) - SZYMONKA 39A ca. 25 km südlich besteht die Möglichkeit bei Jerzy Moto?a tatkräftig Hilfe mit Werkzeug und fachlicher Unterstützung zu erhalten und nach Vorbestellung ein einfaches gutes Essen bzw. Campingmöglichkeiten (tel.0048 87 4213584) in Anspruch zu nehmen.
Die Masurischen Seen sind nicht ungefährlich. Man sollte sich darauf einstellen, Bootstransporte durchführen zu müssen. Ein Bootshänger steht zur Verfügung. Transporthilfen können durch die Reisetouristikfirma Wama -Tour gebucht werden.
Kontakt zum Reisebüro: Wama-Tour ul. Konarskiego 1/1, 11-500 Gi?ycko, e-mail wama-tour@epf.pl, Tel./Fax 0048 / 87 429 30 79.
Die Fahrten sind wie in unseren Bootshäusern im Fahrtenbuch einzuschreiben. Zusätzlich sind in diesem Buch die Hängerfahrten einzutragen.
Zum Anfang und am Ende der Wanderfahrt sind die Boote und der Bootsanhänger zu begutachten. Beanstandungen sind der Geschäftstelle des DRV unmittelbar per Fax (innerhalb von 24h) zuzusenden. Die Wanderfahrt ist beendet mit der Abschlusszustandsbewertung für Boote und Hänger und einer Abschrift des Fahrtenbuches an die Geschäftsstelle.
III. Standorte und Ansprechpartner
Bootsanhänger
1. Hänger an der Elbe
Günther Fink Magdeburg/Elbe
RV Alt Werder e.V. 1887
Juri-Gagarin-Str. 36, 39118 Magdeburg
0391/62 168 87
2. Hänger in den Masuren
Deutscher Ruderverband e.V.
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel. 0511 98094-16
Fax. 0511 98094-25
e-mail: hildegard.hoefelmeyer@rudern.de
II.2 Bootsstandorte
Vierer
1. „Dr. Ulex", „ Malepartus“ zwei Vierer Saar und Mosel
RG Trier
Ernst Lemmler
Benediktinerstr. 54, 54292 Trier
Tel. 0651/9790310
2. „Königsberg" Vierer (S,R) Meißen / Elbe
Meißener RC "Neptun" 1882 e.V.
Siebeneichener Str. 39
01662 Meißen
Tel. u. Fax 03521/ 453588
www.meissner-ruderclub.de
Dreier
3. „Saale" Dreier(S) Magdeburg/Elbe
RV Alt Werder e.V. 1887
Günther Fink
Juri-Gagarin-Str. 36, 39118 Magdeburg
0391/62 168 87
4. „Lips" Dreier(S) Schwerin /Schweriner See
Schweriner Rudergesellschaft e.V.
Gerd R. Blankenberg
Rahlstedter Str. 11, 19057 Schwerin
Tel. 0385/ 4841270
5. „Pommerland" Dreier(S) Anklam /Peene
PSV Anklam e.V. Tel 03971/210749
Peter Lembrich
Hamburger Ring 27, 17389 Anklam
Tel. 03971/ 8333005 d. 40458 p.
6. „Spree" Dreier(S) Berlin / Dahme
ESV Schmöckwitz
Bernd Volkmann
Mellenseestr.8, 10319 Berlin
Tel 030/51 248 50
7. „Seekrug" Dreier(S) Berlin / Dahme
WSV KönigsWusterhausen
Klaus Kunert
Waldpromenade 101, 15738 Zeuthen
Tel. 033762 / 93391
8. „Zierke" Dreier(S) Neustrelitz/Seengebiet der Oberhavel
WSV Neustrelitz e.V.
Thomas Buckow,
Zierker – Nebenstrasse 39a, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981/20 15 51
Barken
9. Barke mit Hänger (R) „Sachsen" Meißen/Elbe
Pirnaer RV 1872 e.V.
An der Elbe 11, 01796 Pirna
Hartmut Seiler, Tel.: 03501/446151, Fax: 03501/466482,
email: prv@pirnaer-ruderverein.de,
10. Barke mit Hänger (R) „Niederbayern" Deggendorf/Donau
Deggendorfer RV v. 1876
Hr. Ossi Gebhardt
Hilzstraße 1f, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/22595
11. Barke mit Hänger (R) „Deutschland" Dresden /Elbe
Dresdner RV
Uwe Lätsch
Tolkewitzer Str. 45, 01277 Dresden
Tel. 0351/3103403 Fax 0351/3127302
e-mail: DresdnerRV@t-online.de
12. Barke mit Hänger (R) „Hessen“ Hann. Münden/ Fulda - Weser
Mündener RV
Hans-Peter Jess
Münderner RV
Postfach 1416
34334 Hann. Münden
Tel. 05541/33422
e-mail: hans-peter.jess@t-online.de
13. Barke mit Hänger (R) „Franken" Miltenberg/Main
Miltenberger RC
Ludwig M. Büttner
Meister-Hermann-Str. 4, 63897 Miltenberg
Tel.09371/33 86, Fax 09371/654 28
Boote in den Masuren
Anmeldungen an die Geschäftsstelle des DRV
Ferdinand Wilhelm Fricke Weg 10, 30169 Hannover
Tel. 0511/98094-16 Fax. 0511/98094-25
e-mail: hildegard.hoefelmeyer@rudern.de
14. „Allegretto“ Vierer(S) mit Stm.
15. „Neckar“ Vierer(S) mit Stm.
16. „Rudolf Knauth“ Vierer(S) mit Stm.
17. „Ultimo“ Vierer(S) mit Stm.
18. „Drachenfels“ Zweier(S) mit Stm.
Kirchboote
stehen zur Ausleihe durch folgende Vereine zur Verfügung
HB Vegesack: Uwe Vielstich tel. 0421/6364964
Spandauer RC Friesen (Berlin): Christian Kuckla tel. 030/40637807
Rüdersdorfer RV Kalkberge: Dr. Theo Kozerski tel. 030/9328301
NRW Düsseldorf: Armin Rahmann tel. 02054/18811
Saarbrücken: W. David tel. 0681/54027
Karlsruher RV Wiking: Dieter König tel. 0721/573946
Saarbrücken/Berlin, den 26. November 2007
Wolfgang David Matthias Sieg
Leiter Ausschuss Wanderrudern Verantwortlich für Wanderruderboote
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4487
Äquatorpreis
Einführung: 1983(DRSV)
Form der Auszeichnung: Urkunde Nadel in Gold
Ehrengabe „Äquatorpreis“
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergaberichtlinien:
Der Preis würdigt eine Ruderleistung, welche durch jahrelange wanderruderische Aktivität zustande gekommen ist.
1. Gefordert werden 40.077 km.
Diese Ruderleistung ist durch das Fahrtenabzeichen des DRV für Erwachsene, bzw. das Jugendfahrtenabzeichen oder durch die Meldekarte des DRSV (bis einschl. 1990) nachzuweisen.
Erfolgt die Meldung für das Fahrtenabzeichen über das elektronische Fahrtenbuch (Efa), entfällt die Einreichung der Nachweise für den Äquatorpreis, weil die Daten in Efa gespeichert sind.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Ruderinnen und Ruderer, welche ab 1949 den DRV-Wettbewerb Fahrtenabzeichen Erwachsene, den Jugendfahrtenabzeichenwettbewerb, bzw. ab 1952 den DRSV-Wanderruderwettbewerb erfüllt haben.
3. Der Preis wird nur einmalig vergeben.
4. Der Äquatorpreis wird in jedem Jahr anlässlich einer zentralen Veranstaltung überreicht. Bei Erreichen der geforderten km-Zahl sind zum Nachweis die Fahrtenhefte des DRV sowie die Meldekarten zum Wanderruderwettbewerb des DRSV an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, einzureichen.
5. Nach dreimaligem Erwerb des Äquatorpreises wird eine Nadel in Gold verliehen.
6. Meldeschluss für das Jahr 2008 ist der 15. Februar 2009 .
Hannover, den 26. November 2007
Helmut Griep Wolfgang David
Vorsitzender Vorstand Wanderrudern und Breitensport
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4486
Jungen- und Mädchen-Regatten 2008
Unter Hinweis auf die Veröffentlichung im RUDERSPORT Heft Regatta-Ausschreibungen 2007 (Erscheinungsdatum 16.02.2007) A) Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen-Wettbewerben. Punkt 2.1 - werden die Veranstalter von Jungen- und Mädchen-Regatten in 2008 gebeten, ihre Termine und den Ort sowie die Ausschreibung und die Anschrift, unter der diese angefordert werden kann, möglichst per E-Mail bis spätestens
30. Januar 2008
an die
Deutsche Ruderjugend
- Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30
Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
aufzugeben. Die gemeldeten Veranstaltungen erscheinen dann im RUDERSPORT Themenheft Regattaausschreibungen (Erscheinungsdatum 22.02.2008) als Übersicht. Zudem sollen die Ausschreibungen unter www.ruderjugend.org veröffentlicht werden.
Viersen, den 22. November 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec
Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4485
Regattaausschreibungen für 2008
Alle Regattaveranstalter werden gebeten, die Ausschreibungsunterlagen für 2008 bis zum 14. Dezember 2007 als Email-Anhang in Form einer Word-Datei an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes (stephanie.bruenig@rudern.de) zu übersenden.
Die Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen findet am 15./16.12.2007 statt.
Emmendorf/Bamberg, den 21. November 2007
Dr. Dag Danzglock Peter Scholler
Leiter Ausschuss Regattawesen Ausschuss Regattawesen
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung 4484
Der Rechtausschusses des Deutschen Ruderverbandes hat in der Besetzung
Jan Erik Jonescheit, Mannheim, als Vorsitzender, Klaus Horbach, Bingen, als Beisitzer und Susanne Kassler, Bochum, als Beisitzerin folgendes erkannt:
- Die Ruderin Josephine Wartenberg wird öffentlich verwarnt.
- Die Ruderin Josephine Wartenberg trägt die Kosten des Verfahrens nach Art. 6.1. NADC.
- Die Kosten des Verfahrens nach § 27 GG trägt die Ruderin Josephine Wartenberg.
Die Ruderin sollte unangekündigt am 7. Juli 2007 um 10.45 Uhr zur Durchführung einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes (Trainingskontrolle) aufgesucht werden. Die Ruderin wurde nicht angetroffen. Die Ruderin meldete sich gegenüber der NADA nicht ab. Am 10 Juli 2007 leistete die Ruderin am Trainingsort eine Dopingkontrolle.
Die Ruderin ist öffentlich zu verwarnen.
Die Ruderin hat einen schuldhaften Verstoß gegen die Meldepflichten selbst eingeräumt. Trotz der Tatsache, dass ihr spätestens ab dem 1. Juli 2007 bekannt war, dass sie vom 5. bis zum 9. Juli 2007 abwesend sein wird, kam sie ihren unverzüglichen Meldepflichten gemäß § 3 GG DRV - und Art. 6 NADC - nicht nach.
Neben den in die Entscheidung einzubeziehenden Strafbemessungskriterien, die bereits in vorhergehenden Entscheidungen (Verfahren 2/2007 D) festgestellt wurden, ist die neue, seit dem 1. Juli 2007 gültige "missed test policy" der NADA und des Deutschen Olympischen Sportbund zu berücksichtigen. Demnach sollen Athleten, die wegen einem Meldepflichtverstoß mit einer Wettkampfsperre belegt werden, von einer Teilnahme an den Olympischen Spielen ausgeschlossen werden. Unabhängig von der rechtlichen Durchsetzbarkeit dieser Ankündigung, ist diese Möglichkeit dieser außerordentlichen Nebenstrafe beim Strafmaß zu berücksichtigen. Die Untersagung der Teilnahme am überragenden sportlichen Wettkampf in der gegenwärtigen Zeit, stellt sowohl eine finanzielle wie persönlich außerordentlich nachhaltige Bestrafung dar.
Der Ausschuss rückt daher von seiner Ansicht, dass bei einer vollständig vereitelten Trainingskontrolle - auch wenn diese lediglich als Meldepflichtverstoß zu werten ist - eine Wettkampfsperre zu verhängen ist, ausdrücklich ab. Eine derartige Wettkampfsperre könnte zum sofortigen Ausschluss von den Olympischen Spielen führen und stellt daher regelmäßig eine unangemessene Sanktion dar.
Im Regelfall wird daher unter den gegenwärtigen Bedingungen lediglich eine öffentliche Verwarnung auszusprechen sein. Dies ist auch vorliegend der Fall.
Mannheim, den 17. September 2007
Jonescheit
Vorsitzender des Rechtsausschusses
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung 4483
Der Rechtausschusses des Deutschen Ruderverbandes hat in der Besetzung Jan Erik Jonescheit, Mannheim, als Vorsitzender, Klaus Horbach, Bingen, als Beisitzer und Susanne Kassler, Bochum, als Beisitzerin folgendes erkannt:
- Der Ruderer Falk Müller wird öffentlich verwarnt.
- Der Ruderer Falk Müller trägt die Kosten des Verfahrens nach Art. 6.1. NADC.
- Die Kosten des Verfahrens nach § 27 GG trägt der Ruderer Falk Müller.
Der Ruderer sollte unangekündigt am 7. Juli 2007 um 10.45 Uhr zur Durchführung einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes (Trainingskontrolle) aufgesucht werden. Der Ruderer wurde nicht angetroffen.
Der Ruderer ist öffentlich zu verwarnen.
Der Ruderer hat einen schuldhaften Verstoß gegen die Meldepflichten selbst eingeräumt. Trotz der Tatsache, dass ihm spätestens ab dem 25. Juni 2007 bekannt war, dass er vom 4. bis zum 9. Juli 2007 abwesend sein wird, kam er seinen Meldepflichten gemäß § 3 GG DRV - und Art. 6 NADC - nicht nach. Es kann dabei dahin stehen, ob der Ruderer einer 24h- oder einer 72h-Abmeldepflicht unterliegt, da beide Abmeldepflichten verletzt sind. Der Ruderer hat es nämlich unterlassen, eine erforderliche Abmeldung nach Ziffer 6.1.1 NADC zu erfüllen. Dieses Versäumnis resultiert in der Vereitelung einer Trainingskontrolle entsprechend Ziffer 2.9.2.2 RWR am 7. Juli 2007.
Bei der Bemessung der Sanktion sind die in die Entscheidung einzubeziehenden Strafbemessungskriterien, die bereits in vorhergehenden Entscheidungen (Verfahren 2/2007 D und 3/2007 D) festgestellt wurden, zu berücksichtigen.
Der Ausschuss kam dabei zuletzt zu dem Ergebnis, dass im Regelfall eine öffentliche Verwarnung auszusprechen sei. Dies ist auch vorliegend der Fall.
Mannheim, den 17. September 2007
Jonescheit
Vorsitzender des Rechtsausschusses
------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung NR. 4482
Der Vorstand der Deutschen Ruderjugend beruft hiermit entsprechend §6 der Jugendordnung des Deutschen Ruderverbandes den 18. Jugendrudertag
für den
14. März 2008 nach Köln
ein. Anträge zum Jugendrudertag sind bis zum 01. Februar 2008 bei der
DEUTSCHEN RUDERJUGEND
- Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30
Fax : 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
einzureichen.
Viersen, den 30. Oktober 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec- Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4481
58. Deutscher Rudertag 2008 in Köln
Wahlen
Gemäß Grundgesetz des Deutschen Ruderverbandes (§ 19,1) werden der Vorstand und die Verbandsmitglieder aufgefordert, Kandidatinnen und Kandidaten für die auf dem Rudertag anstehenden Wahlen vorzuschlagen. Folgende Wahlämter sind zu besetzen:
1. Vorstand (§ 18)
Vorsitzende/r
stv. Vorsitzende/r Leistungssport
stv. Vorsitzende/r Verwaltung und Schatzmeister/Schatzmeisterin
5 Ressortvorsitzende der folgenden Aufgabenbereiche
Wanderrudern, Breitensport, Bildung und Wissenschaft, Vereinsservice, Öffentlichkeitsarbeit, Verbandsentwicklung, Wettkampfwesen, Umwelt, Ruderreviere und Technik.
Der Vorsitzende Helmut Griep kandidiert nicht wieder.
2. Rechnungsprüfer (§ 31)
3 Rechnungsprüfer
Frau Hanne Brand kandidiert nicht wieder.
3. Ältestenrat (§ 24)
3.1. Vorsitzende/r
3.2. stv. Vorsitzende/r
3.3. 2 Beisitzer/innen
3.4. 2 stv. Beisitzer/innen:
Folgende Mitglieder des Ältestenrates kandidieren nicht wieder: Dieter Haumann (Vorsitzender), Thomas Mittelstädt (stv. Beisitzer)
Vorschläge für die Wahlen auf dem Rudertag 2008 sind innerhalb eines Monats, spätestens bis zum
03. Dezember 2007
schriftlich bei der Wahlleiterin einzureichen:
Angela Braasch-Eggert
Luetkensallee 7
22041 Hamburg
Die Wahlleiterin wird die Vorschläge spätestens im Berichtsheft zum Rudertag - Erscheinungstermin 18.01.2008 - veröffentlichen.
Es ist den Verbandsmitgliedern unbenommen, auch nach dieser Veröffentlichung noch Wahlvorschläge zu unterbreiten. Zur Optimierung der Vorbereitung der Wahlen wird aber darum gebeten, Wahlvorschläge so frühzeitig wie möglich bekannt zu machen.
Hamburg, den 23. Oktober 2007
Angela Braasch-Eggert
Wahlleiterin
-------------------------------------------------------------
Amtl. Bekanntmachung Nr. 4480
Seminar für Jugendleiter II (Fortbildung) in Steinbach
Für Jugendleiter/-innen ohne Lizenz sowie interessierte Jugendliche und Erwachsene in den Rudervereinen/-clubs sowie in den Schülerruderriegen und -vereinen führt die DEUTSCHE RUDERJUGEND in Zusammenarbeit mit dem Landesruderverband Baden-Württemberg (Referat Lehrwesen) und in Abstimmung mit dem DRV-Ausschuß Bildung und Wissenschaft ein zentrales Seminar (Fortbildung) durch.
Termin: 07. bis 09. Dezember 2007
Ort: Steinbach (bei Baden-Baden)
Meldeschluß: 14. November 2007.
Die Meldungen sind zu richten an die
DEUTSCHE RUDERJUGEND - Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30 - Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
Der Teilnehmerkreis sollte sich möglichst aus Interessenten mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen zusammensetzen. - Für das Seminar sind u. a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:
Aufsichtspflicht
Ergometer
Sportmedizin - Erste Hilfe
Verhalten auf dem Wasser
Ernährung
Erwärmung - sinnvoll & richtig
Materialkunde
Trimmen von Booten.
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Die Meldegebühr in Höhe von € 55,00 ist auf folgendes Konto anzuweisen:
Kontoinhaber: Deutscher Ruderverband e.V. - Deutsche Ruderjugend -
Sparkasse Hannover
Konto Nr. 900 214 244, BLZ 250 501 80.
Die Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung und Referenten werden von der Deutschen Ruderjugend übernommen. Detailinformationen erhalten die Teilnehmer/-innen nach dem Meldeschluß.
Berlin/Viersen, den 9. Oktober 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec Anke Schindler
Vorsitzender Referat Lehrarbeit
-------------------------------------------------------------
Amtl. Bekanntmachung Nr. 4479
Seminar für Jugendleiter II (Fortbildung) in Ratzeburg
Für Jugendleiter/-innen ohne Lizenz sowie interessierte Jugendliche und Erwachsene in den Rudervereinen/-clubs sowie in den Schülerruderriegen und -vereinen führt die DEUTSCHE RUDERJUGEND in Abstimmung mit dem DRV-Ausschuß Bildung und Wissenschaft ein zentrales Seminar (Fortbildung) durch.
Termin: 02. bis 04. November 2007
Ort: Ratzeburg
Meldeschluß: 22. Oktober 2007.
Die Meldungen sind zu richten an die
DEUTSCHE RUDERJUGEND - Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30 - Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
Der Teilnehmerkreis sollte sich möglichst aus Interessenten mit bereits vorhandenen Grundkenntnissen zusammensetzen. - Für das Seminar sind u. a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:
Sportmedizin
Ernährung
Rudertechnik
Rudern mit Videoaufnahmen
Spiele in der Halle
Erwärmung - sinnvoll & richtig
Trimmen von Booten.
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Die Meldegebühr in Höhe von € 55,00 ist auf folgendes Konto anzuweisen:
Kontoinhaber: Deutscher Ruderverband e.V. - Deutsche Ruderjugend -
Sparkasse Hannover
Konto Nr. 900 214 244, BLZ 250 501 80.
Die Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung und Referenten werden von der Deutschen Ruderjugend übernommen.
Berlin/Viersen, den 9. Oktober 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec Anke Schindler
Vorsitzender Referat Lehrarbeit
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4478
Seminar für Jugendleiter I (Grundseminar) in Steinbach
Für Jugendleiter/-innen ohne Lizenz sowie interessierte Jugendliche und Erwachsene in den Rudervereinen/-clubs sowie in den Schülerruderriegen und -vereinen führt die DEUTSCHE RUDERJUGEND in Zusammenarbeit mit dem Landesruderverband Baden-Württemberg (Referat Lehrwesen) und in Abstimmung mit dem DRV-Ausschuß Bildung und Wissenschaft ein zentrales Seminar (Grundseminar) durch.
Termin: 07. bis 09. Dezember 2007
Ort: Steinbach (bei Baden-Baden)
Meldeschluß: 14. November 2007.
Die Meldungen sind zu richten an die
DEUTSCHE RUDERJUGEND - Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30 - Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
Der Teilnehmerkreis sollte sich möglichst aus Interessenten mit nur kurzzeitigen Erfahrungen zusammensetzen. - Für das Seminar sind u. a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:
Aufsichtspflicht
Anfängerausbildung
Koordination - Gleichgewicht - Beweglichkeit
Verhalten auf dem Wasser
Nachwuchswerbung
Sportmedizin - Erste Hilfe
Wanderfahrten
Ergometerrudern.
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Die Meldegebühr in Höhe von € 55,00 ist auf folgendes Konto anzuweisen:
Kontoinhaber: Deutscher Ruderverband e.V. - Deutsche Ruderjugend -
Sparkasse Hannover
Konto Nr. 900 214 244, BLZ 250 501 80.
Die Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung und Referenten werden von der Deutschen Ruderjugend übernommen. Detailinformationen erhalten die Teilnehmer/-innen nach dem Meldeschluß.
Berlin/Viersen, den 9. Oktober 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec Anke Schindler
Vorsitzender Referat Lehrarbeit
-------------------------------------------------------------
Amtl. Bekanntmachung Nr. 4477
Seminar für Jugendleiter I (Grundseminar) in Ratzeburg
Für Jugendleiter/-innen ohne Lizenz sowie interessierte Jugendliche und Erwachsene in den Rudervereinen/-clubs sowie in den Schülerruderriegen und -vereinen führt die DEUTSCHE RUDERJUGEND in Abstimmung mit dem DRV-Ausschuß Bildung und Wissenschaft ein zentrales Seminar (Grundseminar) durch.
Termin: 02. bis 04. November 2007
Ort: Ratzeburg
Meldeschluß: 22. Oktober 2007.
Die Meldungen sind zu richten an die
DEUTSCHE RUDERJUGEND - Jugendsekretariat -
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30 - Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
Der Teilnehmerkreis sollte sich möglichst aus Interessenten mit nur kurzzeitigen Erfahrungen zusammensetzen. - Für das Seminar sind u. a. folgende Lehrinhalte vorgesehen:
Sportmedizin
Anfängerausbildung
Wanderfahrten.
Verhalten auf dem Wasser
Koordination - Gleichgewicht - Beweglichkeit
Spiele in der Halle
Ergometer.
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Die Meldegebühr in Höhe von € 55,00 ist auf folgendes Konto anzuweisen:
Kontoinhaber: Deutscher Ruderverband e.V. - Deutsche Ruderjugend -
Sparkasse Hannover
Konto Nr. 900 214 244, BLZ 250 501 80.
Die Kosten für Unterkunft, Vollverpflegung und Referenten werden von der Deutschen Ruderjugend übernommen.
Detailinformationen erhalten die Teilnehmer/-innen nach dem Meldeschluß.
Berlin/Viersen, den 9. Oktober 2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec Anke Schindler
Vorsitzender Referat Lehrarbeit
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4476
Anträge zum 58. Deutscher Rudertag 2008 in Köln
Der 58. Deutsche Rudertag findet vom 13.-16. März 2008 in Köln statt. Anträge auf Änderung des Grundgesetzes, der Geschäftsordnung des Rudertages, der Rechts- und Verfahrensordnung sowie Anträge, die den allgemeinen Rudersport betreffen, für die aber weder der Vorstand noch die Regelkommission zuständig sind, sondern die ausschließlich vom Rudertag behandelt werden müssen, sind bis zum 30. November 2008 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover, oder per E-Mail an info@rudern.de einzureichen.
Anträge auf Änderung der Ruder-Wettkampf-Regeln, die in diesem Jahr von der Regelkommission und/oder dem Vorstand abgelehnt wurden (§ 30 Absatz 4 und 5 DRV-Grundgesetz) sind ebenfalls bis zum 30. November 2008 schriftlich bei der Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes einzureichen.
Antragsberechtigt sind gem. § 16 Grundgesetz des DRV die Verbandsmitglieder, der Vorstand, der Länderrat, die Regelkommission und der Ältestenrat.
Hameln, den 8. Oktober 2007
Helmut Griep
Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4475
Trainingsgemeinschaften gemäß Ziffer 2.6.3 RWR
Die Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 4462 im rudersport DRV-intern Mrz/Apr 2007 und Nr. 4467 im rudersport DRV-intern Mai/Juni 2007 sind wie folgt zu ergänzen:
Trgm. TuS Bramsche, RA / RR Greselius Gymnasium Bramsche
Trgm. Osnabrücker RV / SRR Ratsgymnasium Osnabrück.
Hannover, den 25. September 2007
Lothar Drnec
Vorsitzender Deutsche Ruderjugend
-------------------------------------------------------------
Amtl. Bekantmachung Nr. 4474
Der Rechtausschusses des Deutschen Ruderverbandes hat in der Besetzung
Jan Erik Jonescheit, Mannheim, als Vorsitzender, Klaus Horbach, Bingen, als Beisitzer
und Susanne Kassler, Bochum, als Beisitzerin folgendes erkannt:
1. Der Ruderer Rene Burmeister wird öffentlich verwarnt.
2. Der Ruderer Rene Burmeister trägt die Kosten des Verfahrens nach Art. 6.1. NADC
3. Die Kosten des Verfahrens nach § 27 GG trägt der Ruderer Rene Burmeister.
Der Ruderer sollte unangekündigt am 16. Mai 2007 um 11.15 Uhr zur Durchführung einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes (Trainingskontrolle) an der in der Datenbank der NADA (Xtra.net) hinterlegten Adresse aufgesucht werden. Der Ruderer wurde nicht angetroffen. Am selben Tag sei jedoch in Essen eine Trainingskontrolle durchgeführt worden. Der Ruderer hat einen schuldhaften Verstoß selbst eingeräumt. Die Versäumnisse resultierten in der Vereitelung einer Trainingskontrolle entsprechend Ziffer 2.9.2.2 RWR am 16. Mai 2007. Gegen den Ruderer ist daher eine Sanktion auszusprechen.
Bei der Bemessung der Sanktion ist zu berücksichtigen, dass der Ruderer erstmals auffällig geworden ist. Neben weiterem ist hier zu berücksichtigen, dass noch am selben Tag eine Trainingskontrolle stattfinden konnte.
Im Ergebnis war daher zu Gunsten des Sportlers von einer Wettkampfsperre abzusehen. Zwar eröffnet der Sanktionsrahmen nach Ziffer 2.9.2.2 nicht ausdrücklich die Sanktion der öffentlichen Verwarnung, jedoch ist diese als Minus einer Wettkampfsperre in besonderen Fällen auch nach Ziffer 2.9.2.2 anwendbar. Zweck der Regelung ist nämlich, dass gegenüber Athleten wirksam Trainingskontrollen durchgesetzt werden können. Daher ist ein Verstoß gegen die Meldepflichten zu bestrafen. Unter Abwägung der konkreten Umstände ist unter Berücksichtigung des im Rudersport nach § 3 GG DRV eröffneten Strafrahmens lediglich eine öffentliche Verwarnung auszusprechen.
Mannheim, den 19. Juli 2007
Jonescheit
Vorsitzender des Rechtsausschusses
-------------------------------------------------------------
Amtl. Bekanntmachung Nr. 4473
Der Rechtausschusses des Deutschen Ruderverbandes hat in der Besetzung Jan Erik Jonescheit, Mannheim, als Vorsitzender Klaus Horbach, Bingen, als Beisitzer und Susanne Kassler, Bochum, als Beisitzerin folgendes erkannt:
1. Der Ruderer Nils Budde wird frei gesprochen.
2. Die Suspendierung wird mit Wirkung zum 12. April 2007 aufgehoben.
3. Die Kosten des Verfahrens nach § 27 GG trägt der Deutsche Ruderverband
Herr Budde sollte unangekündigt am 12. April 2007 um 15.40 Uhr zur Durchführung einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfes (Trainingskontrolle) an der in der Datenbank der NADA (Xtra.net) hinterlegten Adresse aufgesucht werden. Eine alternative Adresse war ebenso eingegeben und damit bekannt. Der Sportler wurde nicht angetroffen. Eine Trainingskontrolle konnte daher nicht durchgeführt werden.
Die NADA teilte mit, dass sie nicht ausschließen kann, dass der Sportler eine Faxmitteilung geschickt hat, die aufgrund Nichtlesbarkeit und/oder anonymisierter Fassung (ohne Mitteilung der Faxnummer) nicht zugeordnet werden konnte.
Der Sportler ist freizusprechen. Die zwischenzeitlich ausgesprochene Suspendierung ist aufzuheben. Es ist ausdrücklich festzustellen, dass die Suspendierung keine Wirkung entfaltet.
Die nicht zustande gekommene Trainingskontrolle ist dem Athleten nicht vorzuwerfen. Nach der ausdrücklichen Mitteilung der NADA ist dem Athleten weder die Eintragung der fraglichen Adresse in der Datenbank zweifelsfrei nachzuweisen, noch zweifelsfrei auszuschließen, dass sich der Sportler in erforderlichem Umfang abgemeldet hat. Auf Grundlage des Sachverhaltes ist daher ein schuldhafter Verstoß gegen Meldepflichten des Athleten nicht festzustellen.
Mannheim, den 10. Mai 2007
Jonescheit
Vorsitzender des Rechtsausschusses
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4472
11. Deutsche Ruderergometer-Meisterschaften im Winter 2007 / 2008 (gemäß Rudersport Heft 4 - Regattaausschreibungen)
1. Zur Ermittlung der Deutschen Ruder-Ergometermeister und Masters-Besten werden die Zeiten, die auf den nachstehenden Regatten gerudert werden, herangezogen:
08.12.2007 - 7. Hessen Open 2007 - Weilburg
Kontakt:
Hans Werner Bruchmeier
Zur Langwies 1
35781 Weilburg
Tel.: 06471-39543 - mobil: 0171-9352940
Fax: 06471-379181
Mail: h.w.bruchmeier@t-online.de
15.12.2007 - Offene Europameisterschaft in Dresden
Landesruderverband Sachsen e.V.
Oehmestraße 1
D-01277 Dresden
Tel. +49 351 3105202
Fax. +49 351 3360411
E-Mail lrv.sachsen@t-online.de
www.sachsen-rudern.de
12.01.2008 - Norddeutsche Meisterschaften in Lübeck
Kontakt:
Björn Lötsch
Pferdemarkt 5
23552 Lübeck
Fax: 0451/ 6110380
e-mail: bjoernloetsch@gmx.de
19.01.2008 - 5. Süd Open - Offene Süddeutsche Meisterschaften in Stuttgart
Kontakt:
WSV Schifferclub Neckarrems Stefan Wöppel
Mühläckerstrasse 13
71686 Remseck
Tel.: 07146-810446
Mail: s.woeppel@t-online.de
26.01.2008 - 11. Berliner Indoor Rowing Open in Berlin
Kontakt:
Landesruderverband Berlin e.V.
Jungfernheideweg 80
13629 Berlin
Tel.: 030-38302499
Fax: 030-38302497
Mail: info@lrvberlin.de
http://www.lrvberlin.de
10.02.2008 - 13. NWRV Indoor-Cup Kettwig
Kontakt:
Kettwiger Rudergesellschaft
Frau Sybille Meier
Wupperstrasse 3
45219 Essen
Tel.: 0172-2602068 oder 0172-2109970
Fax: 02054-1047778
Mail: meldung@indoor-cup.de
http://www.indoor-cup.de
2. Der Vereinswettbewerb wird als Staffel über 4 x 500m ausgetragen. Während der Wechsel wird die Zeit nicht angehalten. Jedem Team muss eine weibliche Sportlerin angehören. Renngemeinschaften sind nicht zugelassen.
3. Die Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltung sind unter www.rudern.de oder www.concept2.de im Internet eingestellt.
4. Die Ehrung der Deutschen Ruder-Ergometermeister und Masters-Besten erfolgt auf der Regatta in Kettwig, soweit sie dort starten. Alle anderen Ehrungen werden im Rahmen des DMR Kleinboot, der Jahrgangsmeisterschaften U 23 / U 19 / U 17 oder dem DRV-Masters-Championat durchgeführt.
Die Deutschen Ruder-Ergometermeister erhalten Medaillen, die Masters-Besten Urkunden, jeweils für die Plätze 1 - 3.
Emmendorf, 10. September 2007
Dr. Dag Danzglock
Ausschuss Regattawesen
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4471
Hier sind die Anträge enthalten, die an die Regelkommission gestellt wurden. Wegen des großen Umfangs veröffentlichen wir den Text hier als WORD-Datei.
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4470
Verbandsauszeichnung für Jugendbetreuer
Auf Beschluss des Vorstandes wurde die Verbandsauszeichnung für hervorragende jugendbetreuerische Leistungen verliehen an:
Maik Wartmann, Bernburger Ruderclub e. V.
Hannover, den 2. Juli 2007
DEUTSCHER RUDERVERBAND DEUTSCHE RUDERJUGEND
Helmut Griep Lothar Drnec
Vorsitzender Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4469
Die Rudervereine "Rudervereinigung Berlin von 1878" und "Rudergesellschaft West e. V." sind miteinander verschmolzen.
Mit Wirkung vom 23. Februar 2007 ist der "Ruderverein Berlin von 1878 e.V." als Nachfolger der beiden o. g. Vereine Mitglied im Deutschen Ruderverband.
Vorsitzender
Hartmut Hoeft
Geibelstr. 26
12205 Berlin
Tel. privat. 030 - 345 95 37
Hameln, den 11. Juni 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4468
Die Rudervereine "Rudergesellschaft 1883 Worms" und "Wormser RC Blau-Weiß" sind miteinander verschmolzen.
Mit Wirkung vom 13. November 2006 ist der "Wormser RC Blau-Weiß von 1883" als Nachfolger der beiden o. g. Vereine Mitglied im Deutschen Ruderverband.
Vorsitzender
Werner Steiner
Seidenbenderstr. 22
67549 Worms
Tel. privat: 06241 / 591405
e-mail: werner.ph.steiner@t-online.de
Hameln, den 11. Juni 2007
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4467
Trainingsgemeinschaften gemäß Ziffer 2.6.3 RWR
Die Amtliche Bekanntmachung Nr. 4462 im rudersport DRV-intern Mrz/Apr 2007 ist wie folgt zu ergänzen:
Trgm. RC Tegel 1886 / RR Franz-Marc-Grundschule
Trgm. RC Tegel 1886 / RR Humbold-Oberschule (Gymnasium)
Trgm. RC Tegel 1886 / RR Lessing-Gymnasium
Trgm. RC "Hansa" von 1898 Dortmund / RR von 1899 am Max-Planck-Gymnasium Dortmund
RRugm. Mittellahn / Landschulheim Steinmühle Marburg
Trgm. Der Hamburger und Germania RC / Gymnasial RV "Hamburg"
Trgm. Schulruderzentrum Kassel / RV Friedrichsgymnasium Kassel.
Hannover, den 10. Mai 2007
Lothar Drnec
Vorsitzender Deutsche Ruderjugend
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4466
Sonderpreis der Deutschen Ruderjugend
Preisträger 2 0 0 6 sind:
* Frankfurter Rudergesellschaft 'Borussia' 1896 e. V.
* Rudergesellschaft Kassel 1927 e. V.
Hannover, den 23.04.2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec - Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4465
Jugendwanderruderpreis
Preisträger 2 0 0 6 sind:
* SRR Gymnasium Carolinum Osnabrück
* Elmshorner Ruder-Club von 1909 e. V.
* Ruderverein Wasserfreunde Erkner e.V
Hannover, den 23.04.2007
DEUTSCHE RUDERJUGEND
Lothar Drnec - Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4464
Anträge auf Änderung von Ruderwettkampf-Regeln (RWR) gem. § 30 GG des DRV
Die Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, entsprechend §30 GG des DRV, Anträge zur Änderung der Ruderwettkampf-Regeln, die zum 01.01.2008 wirksam werden sollen, an die Regelkommission zu stellen.
Anträge sind bis spätestens 3. Juli 2007 an den Vorsitzenden der Regelkommission unter der Anschrift Marg.-von-Wrangell-Weg 1, 89075 Ulm (neue Anschrift) oder unter gerstenmaier@ulm-donau.de, einzureichen.
Ulm, den 26. März 2007
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender Regelkommission
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4463
94. Deutsches Meisterschaftsrudern (Großboot) 2007 und DRV-Masters-Championat
25.- 27. Mai 2007
Bei der Ausschreibung des DRV-Masters-Championat 2007 im rudersport - Ausschreibungsheft ist es bedauerlicherweise zu folgenden falschen Angaben gekommen:
Rennen 2: MM4+G hier muss es richtig heißen MM4+B
Rennen 64: MM8+C (RL) hier muss es richtig heißen MM8+C
Rennen 94: MW8+B hier muss es richtig heißen MM8+B
Emmendorf, 21.03.2007
Dr. Dag Danzglock
Leiter des Ressorts
Wettkampfwesen
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4462
Trainingsgemeinschaften gemäß Ziffer 2.6.3 RWR
Entsprechend Ziffer 2.6.3 RWR haben folgende DRV-Vereine und Schüler-Ruder-Riegen/-Vereine bis zum 12.03.2007 eine Trainingsgemeinschaft angemeldet:
Trgm. Deutscher Ruder-Club von 1884 Hannover / RV Humboldstschule Hannover
Trgm. Hannoverscher Ruder-Club von 1880 e. V. / SRV Schillerschule Hannover
Trgm. Ruderverein Kurhessen-Cassel e. V. / SSR Wilhelmsgymnasium
SG Wiking Offenbach / SRR Leibnizgymnasium Offenbach.
Hannover, den 12. März 2007
Lothar Drnec
Vorsitzender Deutsche Ruderjugend
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4461
Berufung Wissenschaftsbeirat
Auf seiner 338. Sitzung am 19.-21.01.2007 in Essen hat der Vorstand des Deutschen Ruderverbandes einen Wissenschaftsbeirat gegründet.
Dieser hat vorrangig folgende Ziele und Aufgaben:
Entwicklung und Evaluation leistungssportlicher Fragestellungen im DRV
Beratung bei der Weiterentwicklung der trainingsmethodischen Konzeption
Differenzierte Evaluation der nationalen und internationalen Sachstände (Weltstandsanalysen), insbesondere in den Bereichen Wettkampfleistung und ihre leistungsbestimmenden Faktoren sowie Rudertechnik, Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung.
Bearbeitung ausgewählter leistungssportlicher Fragestellungen aus dem Bereich der DRV-Trainer
Als Mitglieder dieses Beirates wurden berufen:
Prof. Dr. Klaus Mattes
Universität Hamburg
Fachbereich Bewegungswissenschaft
Abt. Bewegungs- u. Trainingswissenschaft
Mollerstr. 2
20148 Hamburg
Prof. Dr. Ulrich Hartmann
Technische Universität München
Fakultät für Sportwissenschaft
Institut für Theorie und Praxis der Sportarten
Connollystr. 32
80809 München
Prof. Dr. Jürgen Steinacker
Universitätsklinikum Safranberg
Abt. Sport- u. Rehabilitationsmedizin
Steinhövelstr. 9
89070 Ulm
Der Wissenschaftsbeirat hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen; die Koordination erfolgt durch den Vorsitzenden des Ressort "Bildung und Wissenschaft"
Hameln/Witten, den 12. Februar 2006
Helmut Griep Volker Grabow
Vorsitzender Ressortvorsitzender
Deutscher Ruderverband Bildung und Wissenschaft
-------------------------------------------------------------
Die Amtl. Bekanntmachung Nr. 4460 liegt hier wegen ihres Umfangs als WORD-Dokument vor.
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4459
Austritt aus dem Deutschen Ruderverband
Der Verein für Leibesübungen Bergen 94 e. V. hat seine Mitgliedschaft zum 31.12.2006 im Deutschen Ruderverband gekündigt. Der VfL Bergen 94 e. V. ist damit ab 01.01.2007 nicht mehr Mitglied im DRV.
Hameln, den 5. Februar 2007
Helmut Griep
Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Die Amtl. Bekanntmachung Nr. 4458 liegt hier wegen ihres Umfangs als WORD-Dokument vor.
------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4457
DRV-Werberichtlinien
Gemäß Ziffer 2.2.1.2 der Ruderwettkampf-Regeln legt der Vorstand für den Geltungsbereich der RWR nachfolgende Regelung fest:
"Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten. Im Übrigen gilt Ziffer 2.6.7.2 der Ruderwettkampf-Regeln, wonach Ruderer und Steuerleute in einheitlicher, vom Verein bestimmter Sportkleidung zu starten haben."
Hameln / Schweinfurt, den 5. Februar 2007
Helmut Griep Siegfried Kaidel
Vorsitzender stv. Vorsitzender Verwaltung und Schatzmeister
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4456
Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3
Entscheidungen gemäß Ziff. 2.1.3 RWR treffen für das Jahr 2007 der Vorsitzende des Deutschen Ruderverbandes und der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend.
Die Bevollmächtigung für den Vorsitzenden der DRJ gilt für die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23, für die Deutschen Juniorenmeisterschaften und die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U17.
Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden des DRV oder des Vorsitzenden der DRJ wird die Entscheidung von dem stellvertretenden Vorsitzenden Leistungssport des DRV getroffen.
Hameln/Emmendorf, den 5. Februar 2007
Helmut Griep Dr. Dag Danzglock
Vorsitzender Leiter des Ressorts Wettkampfwesen
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4455
Teilung von Rennen gem. Ziff. 2.5.11.5 RWR
Regelung 2007
Der Vorstand benennt gemäß Ziff. 2.5.11.5 RWR für die 1. Internationale DRV-Junioren-Regatta München (05./06.05.2007) und die 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta Hamburg (02./03.06.2007) als Vorstandsmitglied den Vorsitzenden der Deutschen Ruderjugend.
Hameln/Emmendorf, den 5. Februar 2007
Helmut Griep Dr. Dag Danzglock
Vorsitzender Leiter des Ressorts Wettkampfwesen
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4454
Henley Royal Regatta 2007
Meldungen der Verbandsvereine zu Wettkämpfen im Ausland - hier Henley Royal Regatta 2007 - bedürfen gem. Ziff. 2.1.2 der RWR der Zustimmung des Vorstandes des Deutschen Ruderverbandes.
Termin
04. bis 08.07.2007
Meldeformular
Der Veranstalter akzeptiert nur das offizielle Meldeformular im Original (kein Fax oder E-Mail) mit Unterschrift des nationalen Verbandes. Die Teilnehmer legen dazu ihre Meldung auf der Geschäftsstelle des DRV vor (siehe Nr. 4 und 5).
Meldegeld
Der Veranstalter berücksichtigt nur Meldungen, zu denen das Meldegeld (englische Pfund) bei Meldeschuss eingegangen ist.
Meldeschluss
12.06.2007, 10:00 Uhr in der Geschäftsstelle des DRV (Prüfung und Unterschrift)
19.06.2007, 14:00 Uhr in Henley
Meldeanschrift 12.06.2007
Deutscher Ruderverband
Kathrin Seegers
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511/9 80 94 - 21
Fax: 0511/9 80 94 - 25
E-Mail: kathrin.seegers@rudern.de
Niederheimbach/Hannover, den5. Februar 2007
Stefan Grünewald-Fischer Michael Müller
Stv. Vorsitzender Sportdirektor
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4453
Rowing World Cups 2007 (RWC)
Meldeverfahren
Die Meldung zu den Regatten des Rowing World Cups 2007 erfolgt zentral durch den Deutschen Ruderverband.
Regattatermine
RWC Linz/Ottensheim / AUT 01. bis 03.06.2007
RWC Amsterdam/NED 22. bis 24.06.2007
RWC Luzern/SUI 13. bis 15.07.2007
Interner Meldeschluss des Verbandes
RWC Linz/Ottensheim / AUT 21.05.2007, 10.00 Uhr
RWC Amsterdam/NED 11.06.2007, 10.00 Uhr
RWC Luzern/SUI 02.07.2007, 10.00 Uhr
Meldeanschrift
Deutscher Ruderverband
Kathrin Seegers
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511/9 80 94 - 21
Fax: 0511/9 80 94 - 25
E-Mail: kathrin.seegers@rudern.de
Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über die Geschäftsstelle des DRV.
Finanzierung
Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bundesministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf jeweils ein Boot der olympischen Bootsklassen / olympischen Ersatzbootsklassen inkl. des hierzu nominierten Trainer- und Betreuerstabes.
Zur Gesamtfinanzierung dieser Maßnahmen ist eine Kostenbeteiligung der Vereine je Ruderin und Ruderer dieser Bootsklassen erforderlich.
RWC Linz/Ottensheim / AUT 350,00 € pro Athlet/in
RWC Amsterdam/NED 360,00 € pro Athlet/in
RWC Luzern/SUI 550,00 € pro Athlet/in
Nichtolympische Bootsklassen
Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Finanzierung und Organisation erfolgen in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.
Teilnahmevoraussetzungen
Bootsmaterial
Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.
Bekleidung
Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer werden gebeten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu beeinflussen.
Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.
Werberichtlinien
Auf die besonderen Werberichtlinien des RWC wird ausdrücklich hingewiesen.
Trikot
Herstellerlogo bis zu 16 cm².
Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².
(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)
Hose
Herstellerlogo bis zu 50 cm² je Hosenbein.
(Allgemeine Herstellerkennzeichnung wie z.B. Streifen sind grundsätzlich erlaubt.)
Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².
(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)
Boote
Vereins-/Verbandssponsor auf Bug und/oder Heck: jeweils einmal 800 cm².
(Maximal für zwei Sponsoren mit insgesamt 800 cm².)
Niederheimbach/Hannover, den 5. Februar 2007
Stefan Grünewald-Fischer Michael Müller
Stv. Vorsitzender Sportdirektor
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4452
Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2007
Vorbemerkung
Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.
Nominierungskommission
stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
Sportdirektor
zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer)
zusätzlich zu den Weltmeisterschaften in München / Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR / Europameisterschaften in Poznan/POL
Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes
zusätzlich zu den Juniorenweltmeisterschaften in Beijing/CHN
Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
zusätzlich für Handicap-Bootsklassen
Referent Handicaprudern
Zielwettkämpfe
Weltmeisterschaften in München vom 26.08. bis 02.09.2007
Die Anreise der vom DRV nominierten AthletenInnen in den olympischen Bootsklassen erfolgt am 23.08.2007, die Abreise am 03.09.2007.
Die An- und Abreise der AthletenInnen in nichtolympischen Bootsklassen erfolgt gesondert und wird durch den jeweils zuständigen Bundestrainer festgelegt.
Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xE / SM 2xL / SM 1x
SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2x E / SF 2 xL / SF 1x
Olympische Ersatzbootsklassen:
SM 4+ / SM 2-L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL
Paralympische Bootsklassen
LTA 4+ / TA 2x / A 1x
Nichtolympische Bootsklassen:
SM 4x L / SM 2+ / SM 8+ L / SF 4xL
Nominierungswettkampf
Olympische Bootsklassen
Rowing World Cup in Luzern/SUI (13. bis 15.07.2007)
Nominierungskriterium
Olympische Bootsklassen
Saisonleistung und berechtigte Chance, das Große Finale der Weltmeisterschaften zu erreichen.
Olympische Ersatzbootsklassen
Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden von den Bundestrainern mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt.
Nichtolympische Bootsklassen
Erkennbare Medaillenchance. Das Nominierungsverfahren wird nach den Deutschen Kleinbootmeisterschaften (21./22.04.2007) festgelegt.
Paralympische Bootsklassen
Die Nominierung der paralympischen Bootsklassen erfolgt in Abstimmung mit dem Deutschen Behindertensportverband.
Pflichtwettkämpfe
Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Köln (21./22.04.2007)
Rowing World Cup Linz/Ottensheim / AUT (01. bis 03.06.2007)
Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen, olympisch oder nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (02.09.2007) verbindlich.
Finanzierung
Zielwettkampf
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
Nichtolympische Bootsklassen
SM 4x L / SM 2+ / SM 8+ L / SF 4xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.900,00 pro Ruderer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied.
Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in München für die nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Frühester Anreisetermin ist der 24.08.2007.
Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
Für die TeilnehmerInnen in nichtolympischen Bootsklassen ist am Tag der Nominierung ein sportfachliches und finanzierungstechnisches Konzept der UWV mit dem zuständigen Bundestrainer verbindlich zu vereinbaren.
Ausrüstung / Trikot
Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
Abschließende Regelungen
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR vom 26. bis 29.07.2007
Olympische und nichtolympische Bootsklassen
Olympische Bootsklassen:
SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xL / SM 1x
SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2 xL / SF 1x
Nichtolympische Bootsklassen
SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL
Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg (21. bis 24.06.2007)
Nominierungskriterium
Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das Große Finale der Weltmeisterschaften U23 zu erreichen. Die Nominierung ist grundsätzlich mit der Teilnahme an u. a. Pflichtwettkämpfen verbunden.
Nominiert werden grundsätzlich die Sieger mit Ausnahme des SM 8+ / SF 8+ / SM 4x SF 4x (olympisch) und SF 4- / SM 4+ / SM 4x L (nichtolympisch).
Mannschaftsbildung SM 8+ / SF 8+ / SM 4x / SF 4x (olympisch) und SF 4- / SM 4+ / SM 4x L (nichtolympisch):
Die jeweils siegreiche Mannschaft im Vierer wird ergänzt durch Ruderer / Ruderinnen, die aufgrund ihrer Saisonleistung auf Empfehlung des zuständigen Bundesnachwuchstrainers zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 25.06.2007 bis 24.07.2007, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche und Beratung durch die Bundestrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Essen (18. bis 20.05.2007).
Als weitere Nominierungsvoraussetzung ist am Tag der Nominierung in Brandenburg ein gültiger Reisepass vorzulegen.
Pflichtwettkämpfe
Deutsche Kleinbootmeisterschaften in Köln (21./22.04.2007)
Internationale Regatta in Essen (18. bis 20.05.2007)
Internationale Regatta in Ratzeburg (09./10.06.2007)
Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung im Leichtgewichts-Bereich, olympisch oder nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (29.07.2007) verbindlich.
Finanzierung
Zielwettkampf
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
Für die nominierten Ruderer/innen der olympischen Bootsklassen und der olympischen Ersatzbootsklassen ist eine Kostenbeteiligung von € 380,00 zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Übernahme der Kostenbeteiligung (Vorlage am Nominierungstag). Bei Entstehen von Minderausgaben sind anteilige Rückerstattungen von Selbstbeteiligungen nicht möglich.
Nichtolympische Bootsklassen
SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 1.150,00 pro Ruderer/in. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Strathclyde für alle TeilnehmerInnen in nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten.
Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen
Die Kosten von ca. € 950,00 für Trainer in den Bootsklassen SM 4+ / SM 2-L / SM 4x L / SM 1xL / SF 4- / SF 1xL sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).
Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
Ausrüstung / Trikot
Für die Nationalmannschaftsausrüstung wird in Abstimmung mit der Aktivenvertretung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 pro Ruderer/in erhoben.
Abschließende Regelungen
Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominierungskommission auf Antrag des zuständigen Bundesnachwuchstrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
Juniorenweltmeisterschaften in Beijing/CHN vom 07. bis 11.08.2007
Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JF 8+ / JF 4- / JF 2- / JF 4x- / JF 2x / JF 1x
Nominierungswettkampf
Deutsche Juniorenmeisterschaften in Brandenburg (21. bis 24.06.2007)
Nominierungskriterium
Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das Große Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.
Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Juniorenmeisterschaften (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JF 4- sowie des JM 2x und JF 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).
Pflichtwettkampf
2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (02./03.06.2007) (Kleinbootüberprüfung)
Finanzierung
Zielwettkampf
Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.
Unmittelbare Wettkampfvorbereitung
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
Ausrüstung / Trikot
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung ein Nutzungsentgelt von € 55,00 sowie ein weiterer Betrag von € 66,00 für das zweite National-Trikot erhoben. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von € 121,00 pro Ruderer/in.
Abschließende Regelungen
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.
Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Sportdirektor und dem Trainerteam U19 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.
Europameisterschaften in Poznan/POL vom 21. bis 23.09.2007
Der Deutsche Ruderverband beabsichtigt, im Rahmen seiner Olympiavorbereitung in allen olympischen Bootsklassen mit einer Auswahlmannschaft an den Rennen der Europameisterschaften (EM) 2007 in Poznan teilzunehmen.
Olympische Bootsklassen:
SM 8+ / SM 4- / SM 4-L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2xL / SM 1x
SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2 xL / SF 1x
Nominierungswettkampf
Weltmeisterschaften in München (26.08. bis 02.09.2007)
Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde (GBR) (26. bis 29.07.2007)
Nominierungskriterium
Nominiert werden grundsätzlich die Teilnehmer der Weltmeisterschaften in München (GER) und die Medaillengewinner der Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde (GBR). Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen auf Vorschlag des zuständigen Bundestrainers nominiert werden.
Die Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz erfolgt in Folge der Nominierungswettkämpfe durch die Bundestrainer. Notwendige Maßnahmen zur UWV werden durch die Bundestrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Bestimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.
Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung im Leichtgewichts-Bereich, olympisch oder nichtolympisch, ist die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (23.09.2007) verbindlich.
Finanzierung
Zielwettkampf
Die Europameisterschaften werden durch das BMI nicht gefördert.
Die Kosten für die Teilnahme betragen nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich € 650,00 pro Ruderer/in und sind durch die abstellenden Vereine zu übernehmen. Als Nominierungsvoraussetzung gilt daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Übernahme der Kosten am Nominierungstag (03.09.2007).
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied. Eventuell entstehende Mehrausgaben sind von den Vereinen zu übernehmen, Minderausgaben werden ihnen zurückgezahlt.
Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Poznan erfolgt für alle TeilnehmerInnen nach Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Frühester Anreisetermin ist Donnerstag, 20.09.2007 (zum Mittagessen). Die Abreise ist für Sonntag, 23.09.2007 (nach der Regatta), vorgesehen.
Abschließende Regelung
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen vorbehalten.
Hameln/Niederheimbach, den 5. Februar 2007
Helmut Griep Stefan Grünewald-Fischer
Vorsitzender Stv. Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4451
Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2007/2008
Vorbemerkung
Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förderkonzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
Ziel
Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
Kaderkommission
stellvertretender Vorsitzender Leistungssport
Sportdirektor
zuständige(r) BundestrainerIn (Disziplintrainer, Nachwuchstrainer, Bundestrainer U19)
Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des jeweils zuständigen Bundestrainers und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB/BL (Nachfolgeorganisation) gültig.
Bundeskader
TopTeam Peking (TTP)
In Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2008 in PEKING ("Beijing") erfolgt die Berufung in das Top Team nach den u. a. Kriterien unter gleichzeitiger Anrechnung auf den A- und B-Kader des Verbandes.
Kriterien
Internationale Vorleistung mit weiterer Perspektive für die Olympischen Spiele 2008 in Peking oder/und
Internationaler Anschluss oder/und
Außergewöhnliche Perspektive
Der TTP-Kader umfasst damit die Ruderinnen und Ruderer in olympischen Bootsklassen, die aufgrund ihrer erbrachten internationalen Leistung und/oder ihrer außergewöhnlichen Perspektive das Weltniveau in ihrer Disziplin repräsentieren oder im olympischen Zyklus erreichen können.
Internationaler Anschluss und außergewöhnliche Perspektive werden dabei über Platzierungen bei Juniorenweltmeisterschaften bzw. Weltmeisterschaften U23 im Vergleich zum Weltniveau festgelegt.
Olympische Bootsklassen:
SM 8+ / SM 4- / SM 4- L / SM 2- / SM 4x / SM 2x / SM 2x L / SM 1x (28 Sportler)
SF 8+ / SF 2- / SF 4x / SF 2x / SF 2x L / SF 1x (20 Sportlerinnen)
Die Berufung und der Verbleib im TTP ist grundsätzlich mit der (Pflicht-) Teilnahme an festgelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zuständigen Bundestrainer schriftlich festzulegen und mit den KaderathletenInnen zu besprechen. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in das TTP.
Bundeskader A
Dieser Kaderstatus ruht bis zu den Olympischen Spielen in Peking.
In begründeten Einzelfällen kann der Status an Athleten/innen vergeben werden, die nicht dem TTP angehören, aber die u. a. Kriterien erfüllt haben.
Kriterien
OS / WM Platz 1 - 7 Olympische Bootsklassen
Bundeskader B
Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Verbandes.
Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt maximal 2 Jahre nach Verlassen des U23-Bereiches.
Bundeskader C (19 - 22 Jahre)
Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und Weltmeisterschaften U23 mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive im internationalen Rudersport.
In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader aufgenommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.
Bundeskader CJ (16 - 18 Jahre)
Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeisterschaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraussetzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranführung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
Bundeskader D/C (15 - 18 Jahre)
Der D/C-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der u. a. Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
Kriterien
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
Juniorinnen 1x Platz 1 - 6
2x Platz 1 - 6
4x+ Platz 1 - 5
Junioren 1x Platz 1 - 3
2x Platz 1 - 3
4x+ Platz 1 - 3
2- Platz 1 - 2
4- Platz 1 - 2
4+ Platz 1
8+ Platz 1
Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
Juniorinnen 1x Platz 1 - 3
2x Platz 1 - 3
4x- Platz 1 - 2
Platz 1 - 2
Platz 1 - 3
8+ Platz 1
Junioren 1x Platz 1 - 3
2x Platz 1 - 2
4x- Platz 1 - 2
2- Platz 1 - 2
4- Platz 1 - 3
4+ Platz 1 - 2
8+ Platz 1
Zusätzliche Rahmenbedingungen
Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (TTP bis CJ) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grundsätzlich vorgesehen.
Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-) Teilnahme an festgelegten DRV-Trainings-, -Test-, und Wettkampfmaßnahmen verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch die zuständigen Bundestrainer schriftlich festzulegen.
Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.03. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung von 72,5 kg für Männer und 59,0 kg für Frauen sind bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Weltmeisterschaften in München 02.09.2007; Weltmeisterschaften U23 in Strathclyde/GBR 29.07.2007, Europameisterschaften in Poznan/POL 23.09.2007) verbindlich.
Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (TTP bis C) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, berufliche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Bundestrainer beteiligt. In den Nachwuchskaderbereichen D, D/C und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünftige duale Karriereplanung frühzeitig Informationsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer schriftlich festzuhalten. Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kaderbereiche TTP, B und C.
Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Dopingpraktiken, Verweigerung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommunikationsstörungen, unsportliches Verhalten.
Hameln / Niederheimbach, den 5. Februar 2007
Helmut Griep Stefan Grünewald-Fischer
Vorsitzender Stv. Vorsitzender
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4450
Kaderüberprüfungsmaßnahme:
Zentrale Langstrecke Dortmund am 2. Dez. 2007
Am 02.12.2007 findet auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Dortmund die zentrale Langstreckenüberprüfung aller Angehörigen der Bundeskader TTP, B, C und CJ statt.
Die Teilnahme der SportlerInnen der genannten Kaderbereiche ist Pflicht.
Gewichtsgrenze für LG-Ruderer: 74,0 kg
für LG-Ruderinnen: 60,5 kg
Die Langstreckenüberprüfung ist eine offene Regatta für alle DRV-RuderInnen. Die Teilnahme kann zur Setzung für die Kleinboot-DMR 2008 herangezogen werden.
Streckenlänge: 6 km
Startzeit: 9.00 Uhr
In den Booten: Rennen 1 SF 2-
Rennen 2 JF 2- A
Rennen 3 SM 2-
Rennen 4 SM 2- LG
Rennen 5 JM 2- A
Rennen 6 SM 1x
Rennen 7 SM 1x LG
Rennen 8 JM 1x A
Rennen 9 SF 1x
Rennen 10 SF 1x LG
Rennen 11 JF 1x A
Ausrichter: Ruder-Club "Hansa" von 1898 e.V. Dortmund
Bootsplatz: Bootshaus
Ruder-Club "Hansa" von 1898 e.V. Dortmund /
Bundesstützpunkt Dortmund
Westerholz 87, 44147 Dortmund
Startgeld: € 10,00 für Bundeskader
€ 25,00 für die übrigen StarterInnen (Senioren)
€ 15,00 für die übrigen StarterInnen (Junioren)
Meldeschluß: 21.11.2007, 18.00 Uhr
Ruder-Club "Hansa" von 1898 e.V. Dortmund /
Bundesstützpunkt Dortmund
Westerholz 87, 44147 Dortmund
Tel.: 0231/98 51 25 - 0
Handy: 0172 232 87 96
Fax: 0231/98 51 25 - 25
E-Mail: buero@rlz-dortmund.de
online-Meldung: www.langstrecke-dortmund.de
Um eine sichere und effiziente Erfassung der Meldungen zu
gewährleisten, werden nur online-Meldungen akzeptiert.
Anreise
Der Anfahrtsplan wird mit den Meldeergebnissen zugeschickt.
Unterkunft
Eine Hotelliste kann beim RC Hansa Dortmund/Bundesstützpunkt Dortmund angefordert werden.
Es bestehen, wie in den letzten Jahren, Zimmerkontingente und Rahmenbedingungen, die namentlich an Frau Rosellen gebunden sind. Um die gute Zusammenarbeit mit den Hotels nicht zu gefährden, können diese Sonderkonditionen nur über Frau Rosellen gebucht werden.
Niederheimbach/Hannover, den 5. Februar 2007
Stefan Grünewald-Fischer Michael Müller
Stv. Vorsitzender Sportdirektor
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4449
Freiwillige Leistungsüberprüfung der JuniorInnen A des Deutschen Ruderverbandes auf dem Beetzsee in Brandenburg a. d. H. am 14./15. April 2007
Rennfolge:
Samstag, 14.04.2007
1 JM 1x A
2 JM 2- A
3 JF 1x A
4 JF 2- A
Sonntag, 15.04.2007
5 JM 2x A
6 JF 2x A
7 JM 4- A
8 JF 4- A
9 JM 4+ A
Die Vorläufe finden am Samstag ab 8.30 Uhr statt, die Finalläufe am Sonntag ab 8.30 Uhr. Die Großbootrennen werden am Sonntag ab 13.45 Uhr gestartet.
I. Besondere Bestimmungen
Streckenlänge: 2.000 m
Startplätze: 6
Rennabstand: 5 min. bzw. kürzer
Die Teilnehmerzahl für die einzelnen Rennen ist nicht begrenzt.
Die Läufe werden entsprechend den Vorleistungen (Deutsche Jahrgangsmeisterschaft 2006, Langstrecke Mölln, Dortmund, Leipzig und Berlin) und der Kaderzugehörigkeit in Absprache mit dem zuständigen Bundestrainer gesetzt.
Die Boote qualifizieren sich über Vor- und Zwischenläufe am Samstag für die Finalläufe am Sonntag.
Bei mehreren Meldungen zum gleichen Rennen ist die Reihenfolge der SportlerInnen nach der individuellen Leistungsstärke festzulegen und zu melden.
Aus Sicherheitsgründen wird jedes Rennen von einem Schiedsrichter im Motorboot begleitet. Das Motorboot hat eine Funkverbindung zum Sicherheitsdienst.
II. Meldeschluß: 04.04.2007
Havel Regatta-Verein von 1920 e.V.
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Tel.: 0331/97 23 62
Fax: 0331/90 25 60
E-mail: lrvbrandenburg@t-online.de
III. Höhe der Regattabeiträge je Teilnehmer
Ruder- und Steuerleute: € 33,00
IV. Bankverbindung
Havel Regatta-Verein von 1920 e.V.
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam
Kto.-Nr.: 360 1000 597 (BLZ 160 500 00)
V. Zusätzliche Bestimmungen
Die Rennen werden nach den RWR des DRV ausgetragen. Ausgenommen sind die Ziff. 2.2.4.2, 2.5.9.1, 2.5.11.1 und 2.5.11.2. Im Interesse des Leistungsvergleichs sind, in Absprache mit den beteiligten Mannschaften, Abweichungen von den RWR zulässig. Diese Entscheidungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Der Start am Samstag im Kleinboot ist Voraussetzung für den Start im Großboot am Sonntag. Ruderer/innen sind für die Rennen an beiden Regattatagen zu melden.
Für die Großboot-Rennen des Sonntags bleibt die Nachmeldung von Renngemeinschaften in Absprache zwischen Bundes- und Heimtrainer vorbehalten.
Leihboote können nicht gestellt werden. Die Lagerung der Boote erfolgt auf das Risiko der meldenden Vereine. Die Boote sind durch den DRV nicht versichert. Bei Schadensfällen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bootslagerung ist ab Freitag des Regattawochenendes möglich. Um ausreichend Bootslagerplätze zur Verfügung zu stellen, sind mit der Meldung die Anzahl und die Kategorie der Boote, die gelagert werden sollen, mitzuteilen.
Quartierwünsche sind zu richten an:
Tourist-Information
Steinstr. 66/67
14776 Brandenburg an der Havel
Tel.: 03381/ 58 58 58
Fax: 03381/ 58 58 14
E-mail: touristinfo@stadt-brandenburg.de
Die Versorgung mit Getränken und Verpflegung gegen Bezahlung ist auf dem Regattagelände sichergestellt.
Die Namen der gemeldeten Aktiven sowie der Zahler des Meldegeldes (Obmann) sind auf der Zusammenstellung gesondert zu vermerken.
Niederheimbach/Hannover, den 5. Februar 2007
Stefan Grünewald-Fischer Michael Müller
Stv. Vorsitzender Leistungssport Sportdirektor
-------------------------------------------------------------
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4448
Kaderüberprüfungsmaßnahme:
Zentrale Langstrecke Leipzig am 31. März 2007
Am 31.03.2007 findet auf dem Elster-Saale-Kanal in Burghausen eine zentrale Langstreckenüberprüfung aller Angehörigen der Bundeskader TTP, A, B und C statt.
Die Teilnahme der SportlerInnen der genannten Kaderbereiche ist Pflicht.
Gewichtsgrenze für LG-Ruderer: 72,5 kg
für LG-Ruderinnen: 59,0 kg
Streckenlänge: 6,0 km
Startzeit: 9.00 Uhr
In den Booten:
Renn