Die folgenden Bestimmungen haben wir der Internet-Seite der Lufthansa entnommen. Wer in den kommenden Tagen zur WM nach Eton per Flugzeug reist, sollte sich entsprechend informieren. Es ist davon auszugehen, dass auch andere Fluglinien nach diesen oder ähnlichen Bestimmungen ihre Sicherheits-Checks vornehmen.
"Für alle Lufthansa-Flüge aus UK sowie alle USA-Flüge gelten für die Mitnahme von Handgepäck an Bord aktuell zusätzliche Bestimmungen.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Lufthansa rät ihren Fluggästen, die Mitnahme von Handgepäck auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und frühzeitig am Flughafen einzutreffen.
Folgende Bestimmung zu Mitnahme von Handgepäck gilt nur auf Flügen aus oder über Großbritannien. Für die Hinflüge gelten hingegen die normalen Gepäckbestimmungen der Lufthansa.
Am Montag, 14. August 2006 wurde die Sicherheitsstufe in Großbritannien verändert. Aus diesem Grund gelten für die Mitnahme von Handgepäck neue Bestimmungen, die ab Dienstag, 15. August 2006 an allen britischen Flughäfen bis auf weiteres Anwendung finden werden.
Fluggäste dürfen ein Handgepäckstück mit an Bord nehmen, das die folgenden Maße im Umfang nicht überschreiten darf:
45 x 35 x 16 cm.
(normale erlaubte Handgepäckgröße: 55 x 40 x 20 cm)
Das Handgepäck darf neben den üblichen Beschränkungen folgende Gegenstände nicht enthalten:
- Sämtliche Flüssigkeiten
- Kosmetik und Toilettenartikel, wie z.B. Gels, Pasten, Cremes und Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums und Behälter unter Druck. Diese Gegenstände müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Feuerzeuge dürfen weder im Handgepäck (zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrolle) noch im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Diese können nach der Sicherheitskontrolle am Flughafen gekauft werden.
Im Handgepäck dürfen enthalten sein:
- Elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Digitalkameras und MP3-Spieler. Laptops und größere elektrische Geräte (z.B. Fön) müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
- Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger Form, wenn diese während des Fluges benötigt werden (z.B. Medikamente für Diabetiker)
- Babymilch und flüssiger Babynahrung (dabei muss der begleitende Fluggast von jeder Flasche probieren).
Deutsche Lufthansa AG
Konzernkommunikation"